Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Unter Uns 1 am 24. September 2009, 09:28:17
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Hallo,
ich beziehe Harz IV zur Stützung meines Lebensunterhaltes. Da aber meine Wohnung etwas zu groß ist und sie daher nicht voll übernommen wird, habe ich mir jetzt eine Untermieterin ins die Wohnung geholt. Das Amt ist damit einverstanden.
Ohne diese Einnahme könnte ich die Wohnung nur noch aufgeben. Lohnt aber nicht, da ich nicht weiß ob ich für einen neuen Job hier bleibe oder nicht. Wenn nicht, hätte ich gleich zwei Umzüge innerhalb kurzer Zeit zu stemmen. Das Geld habe ich nicht.
Werden mir diese Mieteinnahmen gepfändet wenn ich in die Regelinso gehe? Was gibt es für eine Lösungsmöglichkeit?
Liebe Grüße
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Hallo,
ja die Miete würde vermutlich zur Masse gezogen.
Lösung: Gemeinsamer Mietvertrag mit dem Hauptvermieter.
MfG
ThoFa
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Wäre nicht auch eine Abtretung der Miete an den Vermieter möglich?
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ThoFa sagt schon das, was ich selber befürchtet habe. Es bleibt letztendlich eine Mieteinkunft.
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Wäre nicht auch eine Abtretung der Miete an den Vermieter möglich?
Eine Abtretung sollte auch einen Forderungsgrund haben. Der Vermieter hat aber keinen Anspruch gegenüber dem Untermieter.
MfG
ThoFa
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Das macht nichts. Ich glaube, darin liegt ein Denkfehler. Der Hauptmieter (= Schuldner) tritt seine Forderung gegen den Untermieter an den Vermieter ab. Er gewährt dem Vermieter eine Sicherheit für die Forderung des Vermieters gegen ihn, den Hauptmieter. Rechtsgrund für die Abtretung ist die Hauptmietforderung, die eben durch die Abtretung gesichert wird.
Ich hab darüber auch schon länger nachgedacht und bin zu folgendem Ergebnis gekommen: Das Konstrukt ist durchaus möglich. Erforderlich ist ein Abtretungsvertrag zwischen Vermieter und Hauptmieter. Allerdings ist diese Lösung anfechtbar, so dass die Gefahr besteht, dass der IV/TH doch noch die Untermiete einziehen kann.
Gleiches dürfte auch bei einer Verpfändung der Untermietforderungen an den Vermieter gelten.
Andererseits: Wenn § 110 InsO auf die Untermiete zutreffen sollte, dann ist die Abtretung auch nicht sinnvoll.
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Hallo,
man sollte sich das Leben doch nicht unbedingt so kompliziert machen. Entweder in den Mietvertrag mit eintreten oder
aber die Untermieterin wohnt "offiziell" umsonst. Man muss nun auch nicht unbedingt päpstlicher sein als der Papst.
MfG
ThoFa
NB: Aber da bei der Arge wohl bekannt ist, dass es eine Untermieterin gibt, ist die inoffizielle Version wohl nicht so prickelnd.
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Der ARGE ist nur der Wunsch jemanden mit rein zu nehmen bekannt.
Das junge Mädel ist aber eine Bafög-Bezieherin, daher benötigt sie etwas offizielles!
Die Miteinbeziehung in den Mietvertrag ist meiner Ansicht nach aber auch das einfachste, wobei da der Vermieter erstmal mitspielen muss. Dem wiederum schulde ich für das Geschäft noch zwei Monatsmieten.
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Was mir nur noch eingefallen ist, wenn ich die Untermieterin mit in den Mietvertrag aufnehmen lasse, woher soll die ARGE II Abteilung heraus erkennen welchen Anteil der Miete die Untermieterin zahlt. Kann man das rechtens im gemeinsamen Mietvertrag differenzieren?
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Ich muss meine Frage noch einmal formulieren.
Zur Zeit beziehe ich für meinen Lebensunterhalt ARGE II. Dieser Zuschuss deckt leider nicht die vollen Kosten der Wohnung geschweige denn die private KV.
Zum Oktober kommt eine Untermieterin mit in die Wohnung über die ich Mieteinnahmen habe. Sie hat einen eigenen Vertrag mit mir.
Wie kann ich verhindern, dass die Mieteinkünfte gepfändet werden? Die Untermieterin benötigt einen Vertrag, da Sie Bafög beziehen wird.
Kann Sie mit einem bestimmten Mietanteil mit in den Hauptvertrag rein?