Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: madud am 14. Oktober 2009, 15:46:42

Titel: Regelinso und Stundung der Prozesskosten
Beitrag von: madud am 14. Oktober 2009, 15:46:42
Hallo,
ich bin nicht neu hier. Ich sags nur, weil es zu sehen ist, dass das hier mein erster Thread wird. Mein anderer Nutzeraccounts ist nur irgendwie nicht mehr von mir nutzbar. Hab das Passwort vergessen und die E-Mail Adresse leider falsch angegeben.

Zur Sache. Ich habe heute meinen ersten Kontakt zur Insolvenzverwalterin gehabt. Sehr nett so weit. Was mich nur überrascht hat ist die Tatsache, dass Sie von Prozesskosten in der Höhe von ca. 5000,-€ gesprochen hat. Meine Infos lagen so bei ca. 2000,-€. Mit Antrag auf Regelinso habe ich auch gleich einen Antrag auf Stundung der Prozesskosten eingereicht. Ist das nicht relevant für die Ermittlung der Deckung der Prozesskosten?

Lieben Gruß (vom nicht mehr Passwortvergessenden)
Matthias
Titel: Re: Regelinso und Stundung der Prozesskosten
Beitrag von: Feuerwald am 14. Oktober 2009, 18:12:10
Ist das nicht relevant für die Ermittlung der Deckung der Prozesskosten?

-> ich verstehe die Frage nicht ganz. Wenn bereits erföffnet (?) wurde, ist die Stundung doch durch. Ob das nun 2.000 Euro oder 5.000 Euro werden, kann erstmal egal sein.



Titel: Re: Regelinso und Stundung der Prozesskosten
Beitrag von: madud am 14. Oktober 2009, 18:16:11
Dann hab ich mich mich falsch ausgedrückt. Das Verfahren ist noch nicht eröffnet worden! Es geht erst einmal um die Zusammenfassung der betrieblichen Situation und der Masse! Die Rechtsanwältin ist die vorläufige Insolvenzverwalterin.
Titel: Re: Regelinso und Stundung der Prozesskosten
Beitrag von: paps am 14. Oktober 2009, 23:08:31
Es ist eine RI.
Insoweit sind die Gebühren für den/die IV etwas höher. Ob die 5.000 zusammenkommen, hängt auch von der zu erreichenden Masse ab.