"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Regelinso Verfahren läuft seit 12/2007 - Einkommenssteuer-Rückzahlung  (Gelesen 1297 mal)

Dreamy222

  • Gast

Hallo zusammen,

mein Regelinsolvenzverfahren läuft nun schon seit 12/2007, also gut 1,5 Jahre. Die WVP ist noch nicht eingetreten. IN 2008 war ich wie aktuel selbstständig, hatte aber nicht genug Einkommen, um darauf Einkommenssteuern zu zahlen. Trotzdem habe ich sicherheitshalber an das Finanzamt ca. 550 Euro üerwiesen, in den ersten beiden Quartalen 2008. Singemäß bekam ich diese zurück erstattet, da mein Einkommen eben die Steuerfreigrenze nict überschritt. Mein Insoverwalter will das Geld nun einziehen.

Ich weiß, dass in der Wohlverhaltensperiode Steuerrückzahlungen grundsätzlich nicht abzutreten sind. Im Verfahren jedoch schon.  Da stören mich 3 Dinge:

a) Wieso dauert mein Verfahren so unverhältnismäßig lange,

b) Ist das nicht - gerade auch im Hinblick auf Steuerrückzahlungen - eine Benachteiligung?
und

c) Einkommenssteuer habe ich ja nur gezahlt, um nicht in 2009 eine dicke Nachzahlung zu haben, obwohl ich schon absehen konnte, dass ich nicht besteuert werde. TROTZDEM soll ich nun das Geld, was aus meinem Pfändungsfreien Teil des Einkommens stammt, an die Insomasse abtreten - dabei hätte das Finanzamt das Geld ja nie bekommen dürfen.

Auch noch rückwirkend, denn das FInanzamt hat an mich direkt überwiesen, und der Insoanwalt sich nun tierisch aufgeregt.

Ich hoffe jemand hat guten Rat.. -.-
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471

zu a) Fragen Sie beim Insogericht wann mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen ist.

zu b) nein

zu c) war das neue Gewerbe freigegeben?
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Dreamy222

  • Gast

zu c) war das neue Gewerbe freigegeben?

Ja, komplett von der Insomasse freigestellt, schriftlich bestätigt.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz