Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Dreamy222 am 23. Juli 2009, 10:48:11

Titel: Regelinso Verfahren läuft seit 12/2007 - Einkommenssteuer-Rückzahlung
Beitrag von: Dreamy222 am 23. Juli 2009, 10:48:11
Hallo zusammen,

mein Regelinsolvenzverfahren läuft nun schon seit 12/2007, also gut 1,5 Jahre. Die WVP ist noch nicht eingetreten. IN 2008 war ich wie aktuel selbstständig, hatte aber nicht genug Einkommen, um darauf Einkommenssteuern zu zahlen. Trotzdem habe ich sicherheitshalber an das Finanzamt ca. 550 Euro üerwiesen, in den ersten beiden Quartalen 2008. Singemäß bekam ich diese zurück erstattet, da mein Einkommen eben die Steuerfreigrenze nict überschritt. Mein Insoverwalter will das Geld nun einziehen.

Ich weiß, dass in der Wohlverhaltensperiode Steuerrückzahlungen grundsätzlich nicht abzutreten sind. Im Verfahren jedoch schon.  Da stören mich 3 Dinge:

a) Wieso dauert mein Verfahren so unverhältnismäßig lange,

b) Ist das nicht - gerade auch im Hinblick auf Steuerrückzahlungen - eine Benachteiligung?
und

c) Einkommenssteuer habe ich ja nur gezahlt, um nicht in 2009 eine dicke Nachzahlung zu haben, obwohl ich schon absehen konnte, dass ich nicht besteuert werde. TROTZDEM soll ich nun das Geld, was aus meinem Pfändungsfreien Teil des Einkommens stammt, an die Insomasse abtreten - dabei hätte das Finanzamt das Geld ja nie bekommen dürfen.

Auch noch rückwirkend, denn das FInanzamt hat an mich direkt überwiesen, und der Insoanwalt sich nun tierisch aufgeregt.

Ich hoffe jemand hat guten Rat.. -.-
Titel: Re: Regelinso Verfahren läuft seit 12/2007 - Einkommenssteuer-Rückzahlung
Beitrag von: paps am 23. Juli 2009, 22:16:57
zu a) Fragen Sie beim Insogericht wann mit einem Ende des Verfahrens zu rechnen ist.

zu b) nein

zu c) war das neue Gewerbe freigegeben?
Titel: Re: Regelinso Verfahren läuft seit 12/2007 - Einkommenssteuer-Rückzahlung
Beitrag von: Dreamy222 am 24. Juli 2009, 01:39:47
zu c) war das neue Gewerbe freigegeben?

Ja, komplett von der Insomasse freigestellt, schriftlich bestätigt.