Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Brayan am 31. März 2008, 23:47:55

Titel: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
Beitrag von: Brayan am 31. März 2008, 23:47:55
Hallo an alle,

meine Regelinsolvenz ist bereits eröffnet. Bin Angestellter und bekomme regelmässig Gehalt.  Ich habe noch nebenbei Gewerbe wo ich einbisschen verdienen könnte ( ca. 500,- Euro/mtl.) Meine Fragen:
weiss jemand wieviel ich davon behalten könnte? Gibs dazu eine Tabelle oder Regeln? Wie läuft das eigentlich mit der Selbstständigkeit und Insolvenz? Worauf muss ich da achten?

Danke im Voraus und Gruss.

Titel: Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
Beitrag von: dobberstein am 01. April 2008, 08:49:19
Siehe hier zunächst "links" Inhalte Pfändungstabelle.
Titel: Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
Beitrag von: clear brain am 04. April 2008, 22:57:09
 :gruebel:
Grundsätzlich werden die Einnahmen aus Selbständigkeit fast komplett an den Insolvenzverwalter abzutreten sein, allerdings sind natürlich die Pfändungsfreigrenzen einzuhalten. Des Weiteren gibt es jetzt eine Möglichkeit, 80% der Einnahmen (vor der Steuer) selbst zu behalten, statt diese abgeben zu müssen.

Ich weiß nicht genau, aber vielleicht kann die Site www. . .  weiterhelfen, auch wenn hier nur eine nebenberufliche Selbständigkeit gegeben ist.


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Danke + Gruß
José - aka jafern
Titel: Re: Regelinsolvenz (angestellt und selbstständig)
Beitrag von: paps am 05. April 2008, 00:29:27
..nun nach  dem der BGH aktuell beschlossen hat, dass Betriebsausgaben erst  mal nicht abgezogen werden können, hat sich die Frage doch erledigt.
Die Einnahmen sind im Verfahren voll pfändbar.
Danach unterliegen diese nicht der Abtretungserklärung.