Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Gast am 02. Januar 2006, 21:41:00

Titel: Regelinsolvenz
Beitrag von: Gast am 02. Januar 2006, 21:41:00
Hallo Zusammen,

ich habe die Prozedur soweit hinter mir. Zumindest was die ganzen Formalitäten angeht. Die Angelegenheit liegt beim Insolvenzverwalter.
Ich war 13 Jahre lang Selbständig. Habe in dieser Zeit recht gut verdient, aber auch auf großem Fuß gelebt...
Mit 33 hatte ich einen Herzinfarkt. Dieser hat mein Leben komplett auf den Kopf gestellt. Das war vor 3 Jahren. Mittleweile bin ich getrennt und ziemlich Pleite. Die Phase der Depressionen habe ich 18 Monate nach der Trennung auch überlebt.
Mein Anwalt meint, ich könne mich wieder Selbständig machen und meinem Job als CAD-Konstrukteur nachgehen. Für die Berechnung der Unterhaltszahlungen und die Befriedigung der Gläubiger würde ein Gehalt der Branche üblich zugrunde gelegt.
Ich muss also die Nächsten sechs Jahre alles nach dieser Berechnungsgrundlage leisten. Muss meine Steuern, die Krankenkasse und alle sonstige Kosten aus der Selbständigkeit leisten können. Es spielt dann auch keine Rolle, wenn ich mehr verdiene und somit besser stünde als wenn ich angestellt wäre.
Jeder dem ich das erzählte schüttelt ungläubig den Kopf. ich habe heute nochmal bei meinem Insolvenzanwalt deswegen nachgehakt. Er meint es wäre so. Einige meiner Besten Freunde meinen, dass könne nicht sein. ich hätte da was falsch verstanden. Weiß es jemand genau?
Titel: Regelinsolvenz
Beitrag von: jafern am 05. Januar 2006, 04:04:00
Hallo,

während der WVP musst Du Deine Gläubiger so stellen, als wärst Du abhängig beschäftigt. Da sagt Dein Anwalt nichts Falsches. Allerdings würde ich es mir genau überlegen: geht etwas schief mit Deiner Selbsständigkeit, und resultieren daraus wieder neue Schulden, kannst Du erst nach weiteren 10 Jahren die neue InSo anstreben...

Gruß
Jafern[addsig]