Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: omegab am 17. Juli 2008, 13:24:50

Titel: Regelinsolvenz
Beitrag von: omegab am 17. Juli 2008, 13:24:50
Hallo Leidensgenossen,

bin jetzt seit gut 16 Jahren pleite und werde nun nach reiflicher überlegung die Regelinsolvenz beantragen :whistle:  (die Schulden kommen von einer ehemaligen Selbständigkeit)

was passiert eigemdlich wenn ich einen Gläubiger im Antrag vergesse?
Titel: Re: Regelinsolvenz
Beitrag von: paps am 17. Juli 2008, 19:46:58
(http://www.cosgan.de/images/more/schilder/142.gif)

Sind Sie mit der Regelinsolvenz sicher?
- mehr als 19 Gläubiger?
- oder Forderungen aus Lohnsteuer oder Sozialabgaben?

Ein unbeabsichtigt "vergessener " Gläubiger ist nicht ganz so dramatisch.

Sie sollten trotzdem versuchen, alle GL zusammen zu bekommen.
Wissen Sie den genauen Forderungswert nicht, hilft ein sogenannter "Erinnerungswert"
Titel: Re: Regelinsolvenz
Beitrag von: bomber007 am 18. Juli 2008, 00:07:02
Sorry Omegab.....

nur meine ganz ehrliche Meinung:

Wenn man "16 Jahre" pleite ist, wird man sicher mehr als einen Gläubiger vergessen!

Zu Wünschen wäre Ihnen dann nur ein ebenfalls sehr lässiger Insolvenzverwalter, der es nicht immer wirklich so genau nimmt....
Titel: Re: Regelinsolvenz
Beitrag von: paps am 18. Juli 2008, 08:35:26
Es kommt eben nicht darauf an, jeden Gläubiger aufzuführen, der vor 16 Jahren mal existiert hat.
Sondern vielmehr, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, möglichst genau die Gläubiger und deren Forderungen aufzulisten.

So genannte echte "vergessene" Gläubiger stellen meist kein Problem dar, wenn der Schuldner die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgenutzt hat.
Im Antrag könnte das entsprechend formuliert werden.

Jeder Gläubiger ist zum anderen  gehalten, sich über Bundesanzeiger oder www.insolvenzbekanntmachungen.de zu seinen Schuldnern zu informieren.
Titel: Re: Regelinsolvenz
Beitrag von: omegab am 18. Juli 2008, 09:32:04
ja habe weit mehr als 30 Gläubiger, sind aber alle von einer ehemaligen Selbständigkeit  :cry:

ich habe sicherheitshalber mal an die Gerichtsvollzieherverteilstelle geschrieben ob die mir Auskunft geben können was da mal an Vollstreckungstitel angelaufen waren