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Autor Thema: Regelinsolvenz  (Gelesen 1665 mal)

wegenexhier

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Regelinsolvenz
« am: 27. März 2009, 16:19:18 »

Hallo an Alle,

habe die Beiträge alle durchfostet aber zu meinem Anliegen nichts gefunden. Ich hoffe nichts übersehen zu haben! Wenn ja... haut mich...
"Bin durch den Ex in die Regelinso geschickt worden". Wer mehr Infos möchte oder braucht, kein Problem.

Ich habe Außenstände bei Krankenkassen und BG, bezüglich der ehemaligen Mitarbeiter. Ich habe die Regelinso aber nochnicht abgegeben, ....Habe noch keinen Druck da die Kassen von ihrem "Glück" noch nichts wissen und Bg sich nochnicht gemeldet hat...Hier in Hamburg gibt es nicht die Möglichkeit als Regelisolvenzler finanziell unterstützt zu werden...Habe eine Rechtsanwältin, die mich...naja...unterstützt...Es läuft aber dahin hinaus, dass man als Regelinsolnaner in Hamburg alleine dasteht...und selbst wenn man eine Rechtsanwältin hat, das Ganze Geld kostet. Sie und ich haben vereinbart, dass ich alles soweit selbst mache. Ok, ist auch nicht das Problem...aber...was mache ich richtig und was falsch? Habe viel gelesen,...ja ich weiß, viel gelesen...Aber es macht doch Angst...Ich werde einen IV bekommen, ist mir klar...ich hoffe, der ist menschlich... Kommt auch noch der GV? Ich mache mir schon im voraus Gedanken, da ich mich schon seit geraumer Zeit mit der unangenemen Sache beschäftige.
Habe PC...205,00 €  Ende letzten Jahres vom Geschäftskonto bezahlt genauso Drucker 119,00 € Ende 2008,  aus meiner Selbständigkeit, kann mir jemand etwas genaues dazu sagen, bevor der IV kommt, was ich machen könnte? Könnte ich eines meiner Kinder meinen alten PC geben und den Neueren behalten haben oder umgekehrt ohne, dass mir der  IV was kann? Und...da gibt es noch ein 20 Jahre altes Auto, das ich wärend meiner Selbständigkeit im Sept. 2008 erworben habe, für 1400€  und gerne behalten würde. Habe es am 13.03.2009 auf meinen Bruder überschreiben lassen...da ich ja noch "Schulden" bei ihm hatte...ok?
Oha, viele Fragen....bin halt neu in der Materie.

Vielleicht kann mir ja einer von euch etwas dazu sagen...

LG
wegenexhier
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paps

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 27. März 2009, 19:36:54 »

ganz schön viel Tobak für den Anfang: :wink:

Zum Problem KK und BG:
Arbeitgeber oder Arbeitnehmeranteile?

Es gibt in keinem Bundesland die Möglichkeit einen Beratungsschein für die Vorbereitung einer Regelinsolvenz zu erhalten.
Insofern stehen Sie also nicht allein da.

Wird das Gewerbe noch ausgeführt?
Wenn ja, soll es während der Inso weitergeführt werden?

Der GV oder Vollstreckungsbeamte der KK/BG kann natürlich noch kommen, wenn das Verfahren noch nicht eröffnet wurde.

Beruflich genutzte Gegenstände können nach §811 ZPO nicht gepfändet werden.

Der alte PC gehört ihren Sohn.
Die Schenkung des PC wäre maximal durch den IV anfechtbar, wenn der noch irgend einen reellen Wert haben sollte.

Was heist Überschreibung des PKW?
Im übrigen auch hier §811 ZPO
 
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

wegenexhier

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 27. März 2009, 22:27:23 »

ganz schön viel Tobak für den Anfang: :wink:

Vielen Dank paps für die Annahme meines Problems!

Zum Problem KK und BG:
Arbeitgeber oder Arbeitnehmeranteile?

Ag Anteile in beiden Fällen

Es gibt in keinem Bundesland die Möglichkeit einen Beratungsschein für die Vorbereitung einer Regelinsolvenz zu erhalten.
Insofern stehen Sie also nicht allein da.

Habe ich gemerkt...

Wird das Gewerbe noch ausgeführt?

Nein, seit 16.01.09 nicht mehr

Wenn ja, soll es während der Inso weitergeführt werden?

Der GV oder Vollstreckungsbeamte der KK/BG kann natürlich noch kommen, wenn das Verfahren noch nicht eröffnet wurde.

KK und BG wissen noch garnicht, dass ich zahlungsunfähig bin...Hartz IV durch die Geschichte mit dem EX...

Beruflich genutzte Gegenstände können nach §811 ZPO nicht gepfändet werden.

Der alte PC gehört ihren Sohn.
Die Schenkung des PC wäre maximal durch den IV anfechtbar, wenn der noch irgend einen reellen Wert haben sollte.

Pc gekauft, überwiesen, in der Selbständigkeit, auch angegeben in der Vorsteuer, November 2008 205,00 € incl. Versand und Steuer. Drucker  um die 140,00 € brutto abgebucht, Monitor 99,00 € bar incl. MwSt. würde alles gerne behalten, da mein alter Pc schon Mucken macht aber zwei Pc's für mich? Aber der PC meiner Tochter läuft auch nicht mehr so, kann ich ihr einen abgeben?

Was heist Überschreibung des PKW?

Habe das Fahrzeug, das jetzt 20 Jahre alt ist, im September von jemanden auf Ratenzahlung für Gesamtsumme 1.400,00 € gekauft, Kaufvertrag existiert. Stehen noch 350,00 € aus...Da es ein Bekannter meines Bruders ist, weiß ich nicht, in wie weit der Verkäufer Infos über meinen Stand hat, da er sich nicht mehr seit Januar bei mir gemeldet hat, zwecks ausgebliebener Zahlung...will den auch aus dem Schuldnerverzeichnis rauslassen....kann ja mal passieren...oder?

Da ich Schulden bei meinem Bruder habe, hat er darauf bestanden, dass der Brief  auf meinem Namen, des PKW's,  bei ihm bleibt, Sicherungsübereignung, nennt man das glaub ich. So nun kommt demnächst meine Inso und mein Bruder will sein Geld, das ich nicht habe...
Ich habe ihm das Auto am 13.03.2009 übergeben und es ist auf seinem Namen angemeldet worden, er wollte schon seit Wochen versuchen es zu verkaufen als es noch in meinen Händen war.  Er hat keinen Käufer gefunden. Da das Auto aber nicht unangemeldet auf der Straße stehen darf, hat er den Wagen amv 13.03.2009 angemeldet und mir zur Verfügung gestellt, da er selber ein Auto hat und das Zweite nicht brauchen und sich leisten kann.
Kann es jetzt zu Problemen für mich kommen? Muss ich nachweisen, dass ich von meinem Bruder Geld geliehen habe? Bei uns in der Family ist es nicht so, dass wir Verträge über geliehenes Geld machen

Im übrigen auch hier §811 ZPO
 

Vielen lieben Dank für die Antwort

Gruß

wegenexhier
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