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Autor Thema: Regelinsolvenz  (Gelesen 1675 mal)

Wernerall1

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Regelinsolvenz
« am: 12. September 2009, 19:47:00 »

Hallo Leute

Meine Frau und ich sind dabei die Regelinsolvenz vorzubereiten ,da es sehr teuer ist (Gebüren b.der Staatl.Schuldnerberatung)dauert es bei mir noch etwas.Bei meiner Frau ist es so weit.Der Antrag auf den Insolvenzverfahren soll gestellt werden!

Jetzt meine Fragen

Auf meinen Nahmen sind zwei alte Autos ,also auch das Auto meiner Frau zugelassen.
Sollten wir ihr Auto dann doch lieber auch auf ihren Namen zulassen?

Weil mir sonst das zweitauto gepfändet wird ?

Ein Konto hat sie auch nicht,bekommt ihr Lohn in Bar.

Sollte sie vorher ein Konnto eröffnen?

Da ja von den letzten 3 Monaten Konto Auszüge verlangt werden.!

Ich habe in Holland ein Konto da ich da auch arbeite!

Könnte das ein Problem geben?

Danke für die Hilfe schon mal im voraus!
 

Werner
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paps

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #1 am: 13. September 2009, 20:06:39 »

Was ich nicht ganz verstehe, wieso die staatliche Schuldnerberatung für ein Regelinsolvenzverfahren Geld will?

Wer steht im Kaufvertrag der Autos?

Ein Konto wäre nicht schlecht, ohne gehts natürlich auch.

Ein Konto in einem anderen Land ist immer dann kein Ptroblem, wenn Einzahlungen und Überweisungen kein Geld kosten.
Schließlich müssen Sie diese Gebbühren aus dem Pfändungsfreien bestreiten.


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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Wernerall1

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #2 am: 30. September 2009, 21:16:39 »

Hallo!!!

Kann heute erst antworten.
Auto umgemeldet auf dem Namen meiner Frau,
und trotzdem als Zweitwagen bei mir versichert.
Wuste vorher nicht das das geht.
Der von der Insolvenshilfe sagte Regelinsolvens würde immer kosten
Privatinsolvens nicht.
Wir hatten keine andere wahl.

Bis dann wernerall1
 
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz
« Antwort #3 am: 01. Oktober 2009, 08:44:32 »

Eine "Anmeldung auf meine Frau" zeigt nur, dass Ihre Frau die Halterin des Wagens ist. Ein Eigentumsnachweis ist das nicht!

Im Falle einer Insolvenz ist aber der Eigentumsnachweis entscheidend. Sie haben also die Frage von Paps nicht ganz beantwortet. Das Spiel mit an und ummelden können Sie sich theoretisch sparen.

Was sagt denn die Schuldnerberatung dazu?

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