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Autor Thema: regelinsolvenz  (Gelesen 1499 mal)

micha2010

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regelinsolvenz
« am: 16. Juli 2010, 17:39:10 »

hallo, hoffe Ihr könnt mir die Fragen beantworten, habe mehr als 30 gläubiger.war früher freiberuflich tätig, und möchte regelinsolvenz beantragen

1) mußte letztes jahr ev ablegen, hab nun mittlerweile zusätzliches konto da bisheriges gepfändet wird, muß ich dann bei insolvenzantrag bzw. dann beim Treuhänder alle Konten angeben? bzw. erneut ne art ev abgeben beim treuhänder oder muß ich treuhänder die Einsicht in EV geben bzw. bekommt er die automatisch?

2) bin seit kurzem arbeitslos und bekomme  noch die beiträge vom arbeitgeber zurück von vwl-leistungen die in einen betriebsfonds gelaufen sind. lohnabrechnung sagte mir daß ich diese pfändungsfrei ende 2010 ausbezahlt bekomme.
(ca 400,- euro)
muß ich diesen betrag dann dem treuhänder mitteilen bzw. bekomme ich diese geld dann auch hoffentlich ausbezahlt? oder behält der treuhänder das geld ein??
und wäre es dann besser noch zu warten bis ich dieses geld bekommen habe und dann erst den insolvenzanrag zu stellen?

3) wenn ich wieder nen job habe überweist dann der ag den lohn direkt auf das konto des treuhänders? und dieser überweist dann den pfändungsfreien lohn auf mein konto?oder geht der pfändungsfreie lohn  auf mein konto und der rest überweist arbeitgeber dem treuhänder?

wie lange dauert es denn ca. bis es zur wohlverhaltensperiode kommt?

gruß micha

 
 

 
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