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Autor Thema: Regelinsolvenz als vereinfachtes Verfahren möglich?  (Gelesen 2030 mal)

baxter

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Regelinsolvenz als vereinfachtes Verfahren möglich?
« am: 06. September 2011, 13:47:35 »

Hallo,

befinde mich seit Jan. 2011 im eröffneten IN-Verfahren. Kontakt mit IV soll ich hauptsächlich per mail halten. Hatte eine Frage bzgl. der Obliegenheiten/Versagung RB und Verfahrenskostenstundung. Habe heute –ohne dass meine Fragen konkret beantwortet wurden- ein Merkblatt zur RB bekommen. Da steht nur was über PI und Treuhänder. Ist das egal, ob RI oder PI? Unterzeichnet hat der IV mit dem Passus „Fachanwalt für Insolvenzrecht als Treuhänder im vereinfachten Verfahren“. Habe ich jetzt ein vereinfachtes IN-Verfahren? Und wenn JA, was bedeutet dies?
Danke im Voraus.
MfG  baxter
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz als vereinfachtes Verfahren möglich?
« Antwort #1 am: 06. September 2011, 15:36:43 »

das RSB-Verfahren unterscheidet sich nicht. Sie haben ein IN-Verfahren sowie ein RSB-Verfahren.

Der IV wird später in der sog. WVP (RSB-Verfahren) zum TH.


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