Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Urmel am 18. August 2009, 16:31:36
-
Hallo,
ich bin etwas verwirrt und brauche dringend Aufklärung:
Wir befinden uns im Insolvenzverfahren - meine Frau und ich bekommen also nur den pfändungsfreien Teil unseres Geldes. Wenn wir nun aus diesem Geld etwas ansparen - z.B. für Versicherungszahlungen Kleidung etc. ist dieses Guthaben dann pfändbar ?
Bitte um eine rasche qualifizierte Auskunft. Danke
-
Sind Sie im Angestelltenverhältnis?
-
Meine Frau ist angestellt - von deren Gehalt bekommt der InsoVerwalter regelmäßig den pfändbaren Anteil durch den Arbeitgeber - ich selbst bin derzeit Arbeitslos - der INsolvenzverwalter hat alle meine Bescheide bekommen und wegen des pfändbaren Anteils sich direkt mit dem AA auseinandergesetzt.
-
Sind Sie bereits in der Wohlverhaltensphase, wenn ja können Sie ansparen soweit möglich. Wenn nein, nein
-
...wir sind seit knapp zwei Jahren insolvent und noch nicht in der WVP. Nun ziehen wir um und haben aus dem unpfändbaren Einkommen (also nach monatlicher Pfändung) 900,00 Euro für eine Mietkaution, für unsere neue (kleinere und günstigere) Wohnung zusammen gespart. Der IV wollte es uns wegnehmen, noch rechtzeitig habe ich gesagt, dass das Geld von meiner Schwester geliehen ist. Nun hat er es uns überlassen. Hätte ich allerdings gesagt, dass es sich bei diesem Geld um ein Ersparnis handelt, wäre es weg!, so der IV.
-
Im eigentlichen Insolvenzverfahren sollte man das Ansparen vermeiden, da es ja wieder gebildetes Vermögen darstellt und komplett pfändbar ist wenn der TH Wind davon bekommt
Leg halt das Geld zur Seite was nicht "aufgebraucht" wird..( kein TH wollte bis jetzt alle Kassenbons bis auf die letzte Kommastelle mit einer Gehaltsabrechnung vergleichen ).
Aber nicht auf dem Konto lassen. Das Konto zum Monatsletzen auf Null fahren.