"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Regelinsolvenz / anwaltliche Beratung  (Gelesen 1681 mal)

liebispatz

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3
Regelinsolvenz / anwaltliche Beratung
« am: 08. Februar 2012, 17:46:04 »

Guten Tag,

ich befinde mich seit dem 18.10.2011 im Regelinsolvenzverfahren. Mein Gewerbe wird vom Insolvenzverwalter fortgeführt da ich in den letzten Monaten gute Einnahmen erzielt habe. Nun zu meinem Problem! Ich bin vor gut drei Wochen krank geworden und werde auch in der Zunkunft wahrscheinlich weiter aussetzen. Zudem habe ich zwei freie Mitarbeiter die auch bisher gute Einnahmen erzielt haben. Während meine "Abwesenheit" hat mein Auftraggeber die anfallenden Aufgaben an andere Mitarbeiter aufgeteilt so das mir einiges an Volumen flöten gegangen ist und gehen wird! Ich habe ständig den Insolvenzverwalter darauf hingewiesen. Aber keine Handlung etc! Jetzt habe ich mir einen Anwalt der mein Interessen verfolgen soll, da ich derzeit nicht mehr kann. Hier zu meiner doch schwierigen Frage. Werden die Kosten die durch die anwaltliche Beratung etc. entstehen nun vom Gewerbebetrieb also vom Insolvenzverwalter zu tragen sein? Ich mußte mir jetzt Hilfe einholen?!
Gespeichert
 

Insoman

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 733
Re: Regelinsolvenz / anwaltliche Beratung
« Antwort #1 am: 11. Februar 2012, 16:15:48 »

Ich denke, dass sie selbst für die Kosten der anwaltlichen Beratung aufkommen werden müssen.
Der Verwalter ist, bis zur Freigabe der gewerblichen Tätigkeit, sowohl aktiv-als auch passiv legitimiert.
Er ist also im Moment der einzige, der rechtsverbindlich Verträge zu Lasten der Masse eingehen kann.
Im Übrigen handelt es sich wohl um eine höchstpersönliche Interessensvertretung, die mit dem Gewerbe lediglich mittelbar verbunden ist...
Gespeichert
www.insopoint.de

...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz