Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: liebispatz am 08. Februar 2012, 17:46:04

Titel: Regelinsolvenz / anwaltliche Beratung
Beitrag von: liebispatz am 08. Februar 2012, 17:46:04
Guten Tag,

ich befinde mich seit dem 18.10.2011 im Regelinsolvenzverfahren. Mein Gewerbe wird vom Insolvenzverwalter fortgeführt da ich in den letzten Monaten gute Einnahmen erzielt habe. Nun zu meinem Problem! Ich bin vor gut drei Wochen krank geworden und werde auch in der Zunkunft wahrscheinlich weiter aussetzen. Zudem habe ich zwei freie Mitarbeiter die auch bisher gute Einnahmen erzielt haben. Während meine "Abwesenheit" hat mein Auftraggeber die anfallenden Aufgaben an andere Mitarbeiter aufgeteilt so das mir einiges an Volumen flöten gegangen ist und gehen wird! Ich habe ständig den Insolvenzverwalter darauf hingewiesen. Aber keine Handlung etc! Jetzt habe ich mir einen Anwalt der mein Interessen verfolgen soll, da ich derzeit nicht mehr kann. Hier zu meiner doch schwierigen Frage. Werden die Kosten die durch die anwaltliche Beratung etc. entstehen nun vom Gewerbebetrieb also vom Insolvenzverwalter zu tragen sein? Ich mußte mir jetzt Hilfe einholen?!
Titel: Re: Regelinsolvenz / anwaltliche Beratung
Beitrag von: Insoman am 11. Februar 2012, 16:15:48
Ich denke, dass sie selbst für die Kosten der anwaltlichen Beratung aufkommen werden müssen.
Der Verwalter ist, bis zur Freigabe der gewerblichen Tätigkeit, sowohl aktiv-als auch passiv legitimiert.
Er ist also im Moment der einzige, der rechtsverbindlich Verträge zu Lasten der Masse eingehen kann.
Im Übrigen handelt es sich wohl um eine höchstpersönliche Interessensvertretung, die mit dem Gewerbe lediglich mittelbar verbunden ist...