Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bubblesylvi am 18. Oktober 2009, 15:56:52

Titel: Regelinsolvenz - Arbeitsverhältnis auf Provisionsbasis
Beitrag von: bubblesylvi am 18. Oktober 2009, 15:56:52
Hallo zusammen,

ich durchlaufe seit Juni diesen Jahres die Regelinsolvenz. Ich bin seit 2 Jahren arbeitslos und zudem seit knapp einem Jahr in Elternzeit. D.h., wenn ich im Dezember aus der Elternzeit kommen, bin ich immer noch arbeitslos.

Jetzt habe ich ein Jobangebot bekommen, wo ich selbstständig auf Provisionsbasis arbeiten soll. So weit so gut. Allerdings teilte mir mein IV jetzt mit, dass ich die Selbstständigkeit vorher beantragen muss und zudem ein Konzept vorlegen muss. :uneinsichtig:

Allerdings arbeite ich trotzdem unter den Fittichen eines anderen. Es handelt sich dabei um ein Nagelstudio. D.h., die Inhaberin bildet mich 8 Wochen ohne Bezahlung aus und danach verdiene ich nur, was ich erarbeite. Für mich hört sich das besser an, als Hartz4. Ich habe ja keine Risiken, da ich sowohl für Material als auch für Miete, Versicherungen etc. nicht aufkommen muss. Und sollte das monatliche Einkommen nicht ausreichen, kann ich aufstockend Alg2 beantragen. Natürlich muss ich mich selbst Krankenversichern, schon klar...

Aber das scheint meinen IV nicht zu passen. Er sagte mir zwar zum Anfang des Verfahrens, dass ich keine großen Chancen haben werde mein Einkommen zu erhöhen, da meine Situation auf dem Arbeitsmarkt düster aussieht (wenig Berufserfahrung, 3 Kinder, mein Freund arbeitet in Schichten). Aber dann kann er doch zufrieden sein, wenn ich Arbeit habe. Oder seh ich das falsch?

Ich wäre sehr dankbar für Eure Meinungen!
Titel: Re: Regelinsolvenz - Arbeitsverhältnis auf Provisionsbasis
Beitrag von: Scarlett am 26. Oktober 2009, 20:00:37
Also ganz ehrlich die Geschichte mit dem Nagelstudio halte ich nicht für wirklich erfolgsversprechend. Da ist der Markt sehr überlaufen und es gibt immer mehr Anbieter zu Dumpingpreisen, hat ja auch einen Grund, warum so eine Scheinselbstständigkeit überhaupt angeboten wird. Wahrscheinlich rechnen sich Festangestellte nicht.

Dem IV ist das wahrscheinlich wurscht, ob Sie ergänzend unterstützt werden oder ganz, da das nicht auf seine Kostenstelle läuft, der hat nur Bedenken, dass neue Schulden gemacht werden. Das wäre schon gegeben, wenn die eigene KV nicht bezahlt werden kann.