Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: stevo141 am 28. Februar 2010, 19:01:30

Titel: Regelinsolvenz beantragen nach vielen Jahren
Beitrag von: stevo141 am 28. Februar 2010, 19:01:30
Hallo,
ich habe einen selbstständigen Bekannten, der sich seit ewigen Zeiten mit den Schulden quält.
Jetzt möchte er wohl doch (endlich) anmelden.

Zwei wichtige Fragen stellen sich ihm.
Er besitzt selbstbewohntes Hauseigentum, ob belastet oder unbelastet, weiß ich im Moment nicht. Was passiert damit ?
Er hat zu allem dazu auch Schulden an Krankenkassen (ehemalige Mitarbeiter, ca. 20.000,00 Eur). Ich habe mal gehört, daß diese Schulden lediglich bis zum Ende der WVP gestundet werden, und danach bezahlt werden müssen. Ist das so richtig ?

Vielleicht weiß ja jemand was zu meinen Fragen.
Gruß
stevo141  :wink:
Titel: Re: Regelinsolvenz beantragen nach vielen Jahren
Beitrag von: KSC am 28. Februar 2010, 20:38:33
Die Kosten können gestundet werden. Rechne mit 2000-3000€ für dass Verfahren, die er dann nach dem Verfahren bezahlen muss. Das Haus wäre so gut wie sicher weg, der Insolvenzverwalter wird es einziehen denke ich.
Titel: Re: Regelinsolvenz beantragen nach vielen Jahren
Beitrag von: makro am 28. Februar 2010, 20:43:10
@KSC
bitte die Leute nicht verwirren, es geht um sogenannte Forderungen aus "vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen" diese fallen, wenn festgestellt, nicht unter die RSB!
Titel: Re: Regelinsolvenz beantragen nach vielen Jahren
Beitrag von: KSC am 28. Februar 2010, 20:44:24
Sorry, dachte das wären "Normale" Forderungen  :dntknw:
Titel: Re: Regelinsolvenz beantragen nach vielen Jahren
Beitrag von: stevo141 am 02. März 2010, 00:28:59
Ich habe jetzt von ihm erfahren, daß es sich kei den Krankenkassen-Beiträgen auch um ca. 20 Jahre alte Forderungen handelt, welche nicht
vorsätzlich herbeigeführt wurden. D.h. es wurde damals nicht etwa Strafantrag gestellt und dementsprechend gibt es a uch keine gerichtliche Feststellung oder ein Urteil o.ä.
Meines Wissens fallen diese Verbindlichkeiten dann doch wohl mit in die Insolvenz -  oder ?

Gruß
stevo141