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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?  (Gelesen 2545 mal)

Bubbe

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« Letzte Änderung: 28. Mai 2009, 21:25:18 von Bubbe »
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tom0815

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #1 am: 25. Mai 2009, 13:46:46 »

hi, solange du nichts unterschrieben hast für deinen freund passiert dir nichts. schau auch mal bei www.... ist keine Antwort auf die Frage *Adminedit*
kopf hoch, das wird schon wieder. steigere dich da mal nicht so rein, an dich kann keiner ran

« Letzte Änderung: 25. Mai 2009, 14:39:40 von Dauerstress »
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paps

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #2 am: 25. Mai 2009, 17:33:37 »

ER sollte sich schleunigts in eine vernünftige Beratung begeben.
Mit den FA-Schulden müßte man sehen, wie diese entstanden sind.
Die KH-Kosten werden wohl nicht senkbar sein.

Aber es gibt für alles eine Lösung, nur muß die schnell gefunden werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Bubbe

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #3 am: 25. Mai 2009, 22:41:22 »

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« Letzte Änderung: 28. Mai 2009, 21:25:42 von Bubbe »
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Dauerstress

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #4 am: 25. Mai 2009, 23:32:11 »

Zur Umsatzsteuert kann ich dir ein bissi was erzählen, alles andere überlasse ich besser den Profis.

Grundsätzlich muss jeder Selbsständige, der nicht der Kleinunternehmerregelung unterliegt, in seinen Rechnungen MwSt ausweisen (ausgenommen sind z.B. nicht steuerbare Umsätze, kommt bei Dienstleistungen im Inland glaube ich aber gar nicht vor). Diese Umsatzsteuer kann er mit gezahlter Umsatzsteuer verrechnen. Hierfür benötigt er Rechnungen mit MwSt-Ausweis für seine Ausgaben. Klar, dass nur Rechnungen im Zusammenhang mit dem Gewerbe vom Finanzamt anerkannt werden. Solange er mehr Einnahmen wie Ausgaben hat, bleibt auch bei der Umsatzsteuer ein positiver Betrag, der generell immer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Er kann allerdings auch Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückbekommen, nämlich wenn er mehr Ausgaben als Einnahmen hatte oder auch wenn er bei den Umsatzsteuervorauszahlungen zuviel gezahlt hat.

Umsatzsteuervoranmeldungen müssen bei Neugründung im ersten Jahr monatlich, dann umsatzabhängig auch schon mal quartalsweise gemacht werden. Hierbei wird bis zum 10. des Folgemonats (wenn keinen Verlängerung beantragt wurde) dem Finanzamt gemeldet, wieviel Umsatzsteuer eingenommen wurde. Diese ist dann auch gleich fällig und muss bezahlt werden. Zum Geschäftsjahresabschluss wird dann noch mal eine komplette Umsatzsteuererklärung gemacht und alles aufgerechnet. Wird keine Voranmeldung durchgeführt, schätzen die glaube ich einfach erst mal.

Hier solltest du mal schauen, ob die Buchführung in Ordnung ist und alle nötigen Meldungen an Finanzamt gegangen sind. Dasselbe gilt auch für die Einkommensteuer. Da sollte für dieses Jahr ein Steuerbescheid vorliegen, auf Basis der Zahlen vom letzten Jahr. Ist zumindest bei mir so. Wenn die Zahlen aber vom letzten Jahr nicht stimmen und dein Partner vielleicht viel weniger verdient, als das FA annimmt, berechnen die ihm auch jetzt zuviel Einkommensteuer, außer er hätte denen da inzwischen mitgeteilt.  Falls er das hat schleifen lassen, kann er deutlich weniger Steuerschuld haben. Also unbedingt genau prüfen  :wink:
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foxtra

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #5 am: 26. Mai 2009, 08:03:17 »



Wenn er in Insolvenz geht, kann mir jemand erklären, was dann GENAU passiert? Ich geb auch gerne Auskunft über Zahlen etc. ich brauch nur jemand der mir das alles mal erklärt. Ich bin wirklich am verzweifeln. "Nebenbei" läuft auch noch mein Studium... und das setz ich durch den ganzen Mist auch noch in den Sand, weil ich mich nur um das ganze Zeug hier kümmere.

Da Ihr Freund selbständig ist, wird es eine Regelinsolvenz. Hier braucht vorher kein außergerichtlicher Einigungsversuch gemacht zu werden. Er kann die Insolvenz selbst beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden (Formulare dazu kann man dort anfordern, bzw. stehen in der Regel auch online).

Mit Eröffnung der Insolvenz besteht ein Pfändungsschutz, d.h. die Gläubiger dürfen nicht mehr pfänden. Ihm wird ein Insolvenzverwalter zugeteilt, der die Gläubiger entsprechend informiert. Es dauert von der Eröffnung an dann so ca. 6 - 18 Monate, bis er in die Wohlverhaltensperiode kommt, die dann, gerechnet vom Tag der Eröffnung des Verfahrens, genau 6 Jahre dauert. Wenn in dieser Zeit alles glatt läuft, ist er dann alle Schulden los.


Was ratet ihr? Wie kann es weiter gehen? Irgendwie haben wir keinen Ansprechpartner und alles wird nur noch schlimmer. Ich sehe überhaupt keine Zukunft mehr- weder für uns, noch für mich und mein Kind.

Wenn dann im Regelinsolvenzverfahren die Pfändungsfreigrenze ist, welche sich doch auch dann wegen Kind erhöht, bzw. wenn ich zu Hause bin, dann sind das doch so ca. 980 Euro (irgendwie ja dann auch gestaffelt nach Einkommen). Wie ist das dann mit der privaten Krankenversicherung etc.? Was muss davon noch alles gezahlt werden? Wie ist es mit der Usst.? Und der Einkommenssteuer? Kann mir dass bitte jemand dringend erklären?


Da Ihr Freund feste Einnahmen hat und Sie finanziell für sich selbst sorgen können (Bafög, Kindergeld, etc.) sieht das Ganze doch gar nicht so schlecht aus. Ihr Freund ist Ihnen und später Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, daher beträgt die Pfändungsfreigrenze dann laut Tabelle 1.570,-. 

Ich würde dringend raten, die RI zu beantragen, damit Ruhe einkehrt und Sie sich wieder Ihrem Studium widmen und sich auf Ihr Kind freuen können.

LG

Foxtra
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #6 am: 26. Mai 2009, 11:14:37 »

"Ihr Freund ist Ihnen und später Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, daher beträgt die Pfändungsfreigrenze dann laut Tabelle 1.570,-.  "

Das ist nicht korrekt!!!
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foxtra

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #7 am: 26. Mai 2009, 13:13:55 »

"Ihr Freund ist Ihnen und später Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, daher beträgt die Pfändungsfreigrenze dann laut Tabelle 1.570,-.  "

Das ist nicht korrekt!!!


Dann korrigiere mal....

siehe auch: http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html

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Bubbe

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #8 am: 26. Mai 2009, 13:39:09 »

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« Letzte Änderung: 28. Mai 2009, 21:26:20 von Bubbe »
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lucca_m

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Re: Regelinsolvenz bei Selbständigkeit - Was wird aus mir?
« Antwort #9 am: 26. Mai 2009, 15:20:10 »

Foxtra:

"Da Ihr Freund feste Einnahmen hat und Sie finanziell für sich selbst sorgen können (Bafög, Kindergeld, etc.) sieht das Ganze doch gar nicht so schlecht aus. Ihr Freund ist Ihnen und später Ihrem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet, daher beträgt die Pfändungsfreigrenze dann laut Tabelle 1.570,-.  !

Pfändungstabelle gilt nur für unterhaltsberechtigte Personen und auch nur dann, wenn eine unterhatlsberechtigte Person nicht "finanziell für sich selbst sorgen kann". Also widersprechen Sie sich schon in Ihrer Ausführung.

Wobei wirnciht davon ausgehen können, das der Vater eines Kindes der Mutter unterhaltsverpflichtet ist, zumindest nicht, solange die Eltern unverheiratet sind. Also: nur EINE unterhaltsberechtigte Person.

Zu guter Letzt: Die Pfändungstabelle gilt für Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit!!!

Falls der Insolvente aber weiter gewerblich tätig bleibt, wird der monatlich abzuführende Betrag von diesem selbst bestimmt, berechnet aufgrund von real zu erzielendem Lohn und seiner abgeschlossenen schulischen/beruflichen Ausbildung.

Bubbe:
Suchen Sie sich einen Wohlfahrtsverband oder Caritas in Ihrer Nähe und machen Sie einen Termin. Ihr Freund sollte sich einen Job suchen. Absolut betrachtet sind 1.215,- (inkl. MwSt.) Umsatz halb so viel wie reguläre Sozialleistungen!!!
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