Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Unter Uns am 10. September 2009, 17:21:25

Titel: Regelinsolvenz, dazu Fragen
Beitrag von: Unter Uns am 10. September 2009, 17:21:25
Guten Abend,
eine Schuldnerberatungsstelle hat mir neulich Merkblätter zum Verbraucher-Inso und zur Regel-Inso gesendet. Dort war zu entnehmen das in meinem Fall der Selbstständigkeit eine Regelinsolvenz grundsätzlich in Frage kommt. "Geht ja auch schneller", so am Telefon.
Ich lese hier im Forum viel von der Zusammenarbeit mit Anwälten. Geht es nicht ohne? Ich frage deshalb, weil mir die Mittel so nicht zur Verfügung stehen einen Anwalt zu beauftragen, ich aber nicht in der Zeit des Insolvenzverfahrens "untergehen" möchte.

LG
Matthias
Titel: Re: Regelinsolvenz, dazu Fragen
Beitrag von: Feuerwald am 10. September 2009, 17:36:14
Bevor Sie überhaupt zu einem  Anwalt gehen, um einen Insolvenzantrag auszufüllen, sollten Sie   den Punkt

"Ich suche nach einer Entscheidungshilfe in meiner Situation"

geklärt haben. 

Denn sehr viel mehr als eine oberflächliche Information und evtl. noch eine Ausfüllhilfe werden Sie i.d.R. weder von einem Anwalt noch von einer Schuldnerberatungsstelle erhalten. Mit Abgabe des Antrags sehen Sie dann wieder alleine da.

Da Ihre Unternehmensberatung offenbar das Handtuch geworfen hat und Sie zur Schuldnerberatung schickt, wäre es m.E. vorrangig für Sie eine Strategie zu finden und zwar für Sie ganz persönlich. Was wollen / können Sie in dieser Situation tun, mit oder Insolvenz, mit oder ohne Weiterführung der Selbständig etc. pp

Alles weiter kann darauf abgestimmt werden.


Titel: Re: Regelinsolvenz, dazu Fragen
Beitrag von: Unter Uns am 11. September 2009, 11:17:38
Ich stelle fest, hier wird genau verfolgt was ich schreibe  :cheesy:. Danke!
Das ist in der Tat mit der springenste Punkt. In der Branche, in der ich tätig bin, wäre es durchaus wieder möglich in ein Angestelltenverhältnis zu gehen. In der Umgebung hier, nicht soooo einfach, aber möglich. Finanziell stehe ich mit dem Schritt sicherlich sicherer da, als in der Selbstständigkeit, in der ich von der Hand in den Mund gelebt habe. ARGE II beziehe ich auch schon fast 1 Jahr.

Durch die Beendigung der Beziehung zu meiner Partnerin in jüngster Zeit, ist bei mir sowieso nicht viel zu holen. Aus der Sicht tritt kaum eine Verschlechterung ein. Einzig die Entmündigung macht mir Sorgen. Die Vorstellung ist vielleicht schlimmer als die Realität, nur finde ich die zu erwartende Realität nicht genau genug für mich aufgezeichnet. Geht wahrscheinlich auch nicht, da ja jeder Fall ein gewisses Maß an Individualität aufweist. Es war einfacher für mich den Mut aufzubringen, die Selbständigkeit zu beginnen, als in dieser Situation ein Schritt zu machen. Welchen auch immer.
Ich könnte ja auch bei meinen Gläubigern mit der Insolvenz "drohen". Was das aber für Konsequenzen hat, kann ich mir eben nicht vorstellen. Aber, habe ich was zu verlieren?
Titel: Re: Regelinsolvenz, dazu Fragen
Beitrag von: Scarlett am 12. September 2009, 16:04:27
Es ist schwierig da zu raten, denn um eine Insolvenz evt. zu umgehen, das ist wohl nicht der Fall.

Wenn also nur noch die Insolvenz bleibt, ist das individuell sehr verschieden.

Die sogenannten Insolvenzanwälte sind auch nicht alle das was sie versprechen (wir haben da schlechte Erfahrungen gemacht der IV was letzten Endes eine größere Hilfe), auch Anwälte die versprechen Vergleiche zu schließen sind nicht immer wirklich die Lösung, vor allem weiß man nie ob bei den Gläubigern überhaupt eine Vergleichsbereitschaft besteht.

Das "Drohen mit der Insolvenz" hält vielleicht den einen oder anderen Gläubiger davon ab weitere Schritte einzuleiten oder motiviert ihn sich zu vergleichen, aber ist dazu dann auch Kapital da??? Andererseits kann das auch nach hinten los gehen, nämlich dass ein Gläubiger nach einer fruchtlosen Pfändung den Insolvenzantrag stellt.

Handelt es sich hier um eine Einzelfirma oder um eine Gesellschaft??? Bei einer Gesellschaft gibt es zu beachten, dass man eine Insolvenz nicht verschleppen darf.

lg scalli