Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: herbi am 24. Februar 2009, 12:03:13

Titel: Regelinsolvenz-es ist wichtig
Beitrag von: herbi am 24. Februar 2009, 12:03:13
hallo zusammen
vielleicht kann mir jemand helfen.
bin seit april 08 in der regelinsolvenz
bin fernfahrer und würde gerne wissen, wie es mit spesen und überstundenpfändung aussieht?
der pfändbare betrag meines gehaltes wird am 01.eines jeden monats an den iv , den rest überweise ich am 10.eines jeden monats (muss ich selbst ausrechnen)
bekomme 2 mal im monat geld.
wie rechne ich gehalt, spesen und überstunden richtig aus?
und wieviel muß ich von den spesen und überstunden noch an den iv überweisen?
vielen dank
gruss herbi
Titel: Re: Regelinsolvenz-es ist wichtig
Beitrag von: paps am 26. Februar 2009, 20:59:50
Überstunden werden vom Netto mit dem 1/2 Bruttowert abgezogen.
Spesen werden vom Netto voll abgezogen

einen relativ guten Pfändungsrechner findest du hier: http://www.gehalt.de/Pfaendung/Index.htm
Titel: Re: Regelinsolvenz-es ist wichtig
Beitrag von: herbi am 27. Februar 2009, 07:43:05
hallo
herzlichen dank für die info.
sie haben mir sehr geholfen
mgf herbi