Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: aprhodite 36 am 04. Juli 2008, 15:17:02

Titel: Regelinsolvenz fast geschafft. Noch Fragen, bitte lesen
Beitrag von: aprhodite 36 am 04. Juli 2008, 15:17:02
Hallo,
ich habe hier schon mal gepostet und jetzt ist es fast soweit, das Regelinsolvenzverfahren steht vor der Tür....
Ich habe heute meine EV abgegeben und jetzt braucht meine Insolvenzanwältin nur noch ein paar Antworten von meinen Gläubigern und der Schuldenbereinigungsplan ist erledigt.
Nichts desto trotz habe ich ein paar Fragen die mir unklar sind:
1. Ist es Irrglauben von mir, das wenn man eine EV abgegeben hat, die Gläubiger trotzdem weiterhin pfänden kommen dürfen? Ich dachte tatsächlich das man mit abgegebener EV erstmal "Ruhe"hat vor dem Gerichtsvollzieher.
2. Ich bin Mutter von 2 Kindern und mein Einkommen ist unter dem Pfändungssatz. Läuft dann die Schuldenbereinigung als sogenannte Null Vergleich hinaus oder pfänden die mir trotzdem mein Gehalt bzw Unterhalt für meine Kids?
3. Ich möchte evt. Ende des Jahres heiraten, ist mein zukünftiger Mann dann auch haftbar für meine Schulden bzw. wie sieht dann die Berechnung für die Abtragung der Schulden aus?
Wäre dankbar für jede Antwort
LG Aphrodite
Titel: Re: Regelinsolvenz fast geschafft. Noch Fragen, bitte lesen
Beitrag von: Feuerwald am 04. Juli 2008, 19:07:08
das Regelinsolvenzverfahren steht vor der und jetzt braucht meine Insolvenzanwältin nur noch ein paar Antworten von meinen Gläubigern und der Schuldenbereinigungsplan ist erledigt.

-> "Erledigt" bedeutet gescheitert? Wie so wird denn ein außergerichtlicher Einigungsversuch unternommen? Der ist im Fall eines Regelinsolvenzverfahrens nicht vorgeschrieben.


1. Ist es Irrglauben von mir, das wenn man eine EV abgegeben hat, die Gläubiger trotzdem weiterhin pfänden kommen dürfen?

-> nein, die Gläubiger dürfen nach einer EV sehr wohl pfänden. Die EV dient ja dazu, an mögliche Informationen über Konten, Vermögen oder Einkommen zu gelangen.


Ich dachte tatsächlich das man mit abgegebener EV erstmal "Ruhe"hat vor dem Gerichtsvollzieher.

->  nun ja, nachdem die Welle der Pfändungen durch sind, kann schon Ruhe einkehren.


2. Ich bin Mutter von 2 Kindern und mein Einkommen ist unter dem Pfändungssatz. Läuft dann die Schuldenbereinigung als sogenannte Null Vergleich hinaus oder pfänden die mir trotzdem mein Gehalt bzw Unterhalt für meine Kids?

-> wenn das Gehalt nicht pfändbar ist, kann auch nichts gepfändet werden. Das gilt auch im Insolvenzverfahren. Unterhalt für die Kinder ist nicht pfändbar.  Dito Kindergeld.


3. Ich möchte evt. Ende des Jahres heiraten, ist mein zukünftiger Mann dann auch haftbar für meine Schulden

-> nein.


bzw. wie sieht dann die Berechnung für die Abtragung der Schulden aus?

-> das Einkommen des Ehepartners ist ebenso nicht pfändbar.