Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: bettinchen am 14. Juli 2007, 20:29:41

Titel: Regelinsolvenz, Frage hierzu ??
Beitrag von: bettinchen am 14. Juli 2007, 20:29:41
Hallo,

wird das Einkmmen der Ehefrau(wenn kein Ehevertrag da ist) berücksichtigt??

Mein Mann wird die Regelinsolvenz beantragen , sein nicht pfändbares Einkommen  ist ca. 1700 EUR (2 Kinder), wird mein Einkommen mitberücksichtigt, oder nicht ??

Danke für die Antworten
Titel: Re: Regelinsolvenz, Frage hierzu ??
Beitrag von: paps am 14. Juli 2007, 20:39:44
Das pfändungsfreie nettoeinkommen beträgt 1.769,99 Euro.
Sie selber sind generell unterhaltsberechtigt. Unterhaltspflicht besteht bei Verwandtschaft in gerader Linie (§1601 BGB);zwischen Ehegatten, Eltern und Kindern, sowie zwischen Enkeln und Großeltern.
Dies kann auch ein IV nicht ohne weiteres ignorieren.

Der IV ist nicht zuständig, zu entscheiden wie viel Personen nach §850c (4)ZPO zu berücksichtigen sind.
Dafür ist nach §36.4 Satz1 Inso das Insolvenzgericht zuständig.
der IV ist aber nach §36.4 Satz2 zu einem entsprechenden Antrag berechtigt
Das Gericht müßte dann entsprechende Bedürftigkeit  (§1602 BGB) prüfen.
(Der Unterhaltsberechtigte muss außer Stande sein, den eigenen Bedarf durch Einsatz seines eigenen Vermögens, Einkommens und seiner Arbeitskraft zu decken.)