"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen  (Gelesen 1763 mal)

foxtra

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 5
  • Offline Offline
  • Beiträge: 336

Hallo,

folgender Status:

Regelinsolvenzverfahren (noch nicht abgeschlossen)
IV hat Gewerbe freigegeben
Freund kann Geschäftsdarlehen geben wegen akuter Finanznot.

Muss das  Darlehen dem IV bekanntgegeben werden, obwohl das Gewerbe freigegeben ist? Kann er darauf zugreifen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG
Foxtra
Gespeichert
 

InsOmania

  • Jungspund
  • ***
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 91
Re: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen
« Antwort #1 am: 12. März 2013, 08:02:19 »

Das Darlehen ist eine Neuschuld, die mit dem Insolvenzverfahren, unter bErücksichtigung der Freigabe des Gewerbes, nichts zu tun hat. Es ist also auch keine Masseverbindlichkeit, welche vom Verwalter begründet wurde. Demzufolge müssen Sie das Darlehen auch nicht bekannt gebeben. Es verstößt auch nicht gegen ihre Obliegenheitspflichten, wenn Sie ein neues Darlehen aufnehmen. Können Sie dieses nicht bezahlen, entstehen natürlich wieder Neuschulden und diese Gläubiger können auch wieder sämtliche "Register" ziehen wenn es um die Rückforderung geht, sprich Vollstreckung, Insolvenzantrag etc.
Gespeichert
Beste Grüße
 

hurts

Re: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 16:16:56 »

Aber es ist auch ein Vermögenszuwachs.
Diesen Kann der IV möglicherweise abschöpfen.
Das da wieder eine Verbindlichkeit hinter steht ist erstmal zweitrangig.
Ich wäre vorsichtig.
Gespeichert
Regelinsolvenz seit Mitte 2010.
WVP seit Mitte 2012.
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz