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Autor Thema: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen  (Gelesen 1752 mal)

foxtra

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Hallo,

folgender Status:

Regelinsolvenzverfahren (noch nicht abgeschlossen)
IV hat Gewerbe freigegeben
Freund kann Geschäftsdarlehen geben wegen akuter Finanznot.

Muss das  Darlehen dem IV bekanntgegeben werden, obwohl das Gewerbe freigegeben ist? Kann er darauf zugreifen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

LG
Foxtra
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InsOmania

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Re: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen
« Antwort #1 am: 12. März 2013, 08:02:19 »

Das Darlehen ist eine Neuschuld, die mit dem Insolvenzverfahren, unter bErücksichtigung der Freigabe des Gewerbes, nichts zu tun hat. Es ist also auch keine Masseverbindlichkeit, welche vom Verwalter begründet wurde. Demzufolge müssen Sie das Darlehen auch nicht bekannt gebeben. Es verstößt auch nicht gegen ihre Obliegenheitspflichten, wenn Sie ein neues Darlehen aufnehmen. Können Sie dieses nicht bezahlen, entstehen natürlich wieder Neuschulden und diese Gläubiger können auch wieder sämtliche "Register" ziehen wenn es um die Rückforderung geht, sprich Vollstreckung, Insolvenzantrag etc.
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Beste Grüße
 

hurts

Re: Regelinsolvenz, freigegebenes Gewerbe und Geschäftsdarlehen
« Antwort #2 am: 17. März 2013, 16:16:56 »

Aber es ist auch ein Vermögenszuwachs.
Diesen Kann der IV möglicherweise abschöpfen.
Das da wieder eine Verbindlichkeit hinter steht ist erstmal zweitrangig.
Ich wäre vorsichtig.
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