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Autor Thema: Regelinsolvenz, Kfz und Bank  (Gelesen 2262 mal)

Gerda

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Regelinsolvenz, Kfz und Bank
« am: 20. Oktober 2007, 16:39:19 »

Hallo!
Der IV teilte vor 8 Wochen mit, dass das Fahrzeug verwertet würde. Vor ca. 6 Wochen wurde es von einem beauftragten Abschleppdienst der Bank, über die die Finanzierung läuft, abgeholt. Das Gutachten liegt offensichtlich noch nicht vor. Die Bank schreibt mich ständig an wegen der Kreditraten, die gleichen Schreiben erhält der Bürge. Verzugschäden, zusätzliche Zinsen werden in Rechnung gestellt. Was ist zu tun? Ich will von dem nicht pfändbaren Einkommen die anstehende Restsumme abzahlen. Muss ich den Kredit stunden? Muss ich für die zusätzlichen Kosten aufkommen, obwohl ich nichts dafür kann, dass das Gutachten noch nicht fertiggestellt ist?
Bitte um Antwort. DANKE SCHÖN! Übrigens: Tolles Forum!!!!!! ;-)
Gruß, Gerda
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Gismo

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Re: Regelinsolvenz, Kfz und Bank
« Antwort #1 am: 20. Oktober 2007, 18:27:41 »

Hallo,

1. Das Kfz gehört zur Inso Masse und wenn ihr IV es verwerten will,bitte ! Sie dürfen auf keinen Fall was bezahlen, da Sie keine Gläubiger bevorzugen dürfen. Überreichen Sie den gesamten Schriftverkehr ihrem IV der muss sich jetzt darum kümmern, ob er will oder nicht.
2. Wegen der Bürgschaft Dritter müsste mann mehr wissen um konkrete Antworten oder Vorschläge zu geben ?

Mfg. Gismo
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