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Autor Thema: Regelinsolvenz / mehr als 19 Gläubiger...Richterspruch !  (Gelesen 2024 mal)

Geistesblitz

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Hallo,

mir wurde soeben von einem Insolvenzrichter des AG Ludwigshafen mitgeteilt, dass eine Regelinsolvenz auch bei mehr als 19 Gläubiger nicht greift.
Er verwies auf die gängige Verbraucherinsolvenz.

Das widerspricht allem, was ich bisher dazu gehört habe.
Stimmt das, was der Herr Richter mir da mitgeteilt hat ?





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Insoman

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Re: Regelinsolvenz / mehr als 19 Gläubiger...Richterspruch !
« Antwort #1 am: 20. April 2012, 11:22:20 »

sofern Sie weder selbständig SIND
noch jemals waren,
ist die Gläubigeranzahl unerheblich.

§ 304 InsO - Grundsatz
Zitat
(1) Ist der Schuldner eine natürliche Person, die keine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt oder ausgeübt hat, so gelten für das Verfahren die allgemeinen Vorschriften, soweit in diesem Teil nichts anderes bestimmt ist. Hat der Schuldner eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt, so findet Satz 1 Anwendung, wenn seine Vermögensverhältnisse überschaubar sind und gegen ihn keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen.
(2) Überschaubar sind die Vermögensverhältnisse im Sinne von Absatz 1 Satz 2 nur, wenn der Schuldner zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird, weniger als 20 Gläubiger hat.
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...wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt...
 

Geistesblitz

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Re: Regelinsolvenz / mehr als 19 Gläubiger...Richterspruch !
« Antwort #2 am: 20. April 2012, 11:29:03 »

Tja, dann stimmt die Aussage vom Herrn Richter.
Ich bin nicht selbstständig und war es auch nie.

Danke !
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