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Autor Thema: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz und Steuererklärung vorher???  (Gelesen 2079 mal)

Lucyluke

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Hallo zusammen,
habe mir vieles hier durchgelesen aber leider nicht alle meine Fragen beantwortet gefunden. Ich schreibe hier mal einfach, wie der Sachverhalt ist und hoffe, dass uns jemand was dazu sagen kann.

Mein Freund war bis 2008 10 Jahre lang selbständig. Firma lief nicht mehr gut, Finanzamt schätzte aufgrund fehlender Steuererklärungen. Dies zu zahlen war aber nicht machbar und das Finanzamt drohte mit Schließung der Firma. Er also selber die Firma abgemeldet. Mit anderen Schulden etc. beläuft sich die Schuld auf einen hohen 6stelligen fast im 7stelligen Bereich. Dies war 2008. Er bekam dann den Rat zuerst die Steuererklärungen nachzureichen und dann Insolvenz anzumelden. Er ist seit Juni 2008 im festen Arbeitsverhältnis wobei sein GEhalt gepfändet wird. So und da fangen auch schon die Fragen an. Ist es richtig, erst die Steuer zu machen und dann Insolvenz anzumelden? Und vor allen Dingen welche Insolvenz. Gestern hat ihm jemand gesagt er solle doch schonmal Privatinsolvenz anmelden. Ich habe gelesen, dass es wohl darauf ankommt, um wieviele Schuldner es sich handelt. Richtig? Die Steuer liegt seit Monaten beim Steuerberater. Ich habe nur die Befürchtung, dass nachher irgendwas falsch läuft oder Fristen verstreichen oder was auch immer. Wie ist denn jetzt der richtige Weg?

Hoffe, ich habe das einigermaßen verständlich rübergebracht.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten/Hilfe.

LucyLuke
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Lucyluke

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Re: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz und Steuererklärung vorher???
« Antwort #1 am: 04. August 2010, 13:03:33 »

Ich habe noch was vergessen. Letztes Jahr hat er die eidesstattliche Versicherung abgegeben....
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Maurice Garin

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Re: Regelinsolvenz oder Privatinsolvenz und Steuererklärung vorher???
« Antwort #2 am: 04. August 2010, 14:14:53 »

Ist es richtig, erst die Steuer zu machen und dann Insolvenz anzumelden?

Das kann man so nicht sagen. Ich hatte schon mehrmals den (seltenen und glücklichen) Fall, dass wir die Steuererklärung eingereicht haben und mit der Erstattung dann die übrigen Gläubiger verglichen haben.

Ist aber absehbar, dass es sowieso in die Insolvenz geht, dann kann man sich die Kosten für den Steuerberater eigentlich sparen. Aber auch nicht auf jeden Fall, weil das FA mit den Steuerforderungen in der Wohlverhaltensphase gegen etwaige Steuererstattungsansprüch aufrechnen kann. Das vermeidet man - ggf. teilweise - durch die Abgabe der Steuererklärungen.

Sie sehen also: Die Frage läßt sich pauschal nicht beantworten.

Bzgl. der Verfahrensart: Wenn Ihr Freund seinerzeit Angestellte beschäftigt hat und daraus noch Schulden beim FA aus Lohnsteuer oder bei der Krankenkasse aus Sozialversicherungsbeiträgen bestehen, dann auf jeden Fall Regelinsolvenz. Hat er keine solchen Schulden, kommt es auf die Zahl der Gläubiger an. Bis einschließlich 19 Verbraucherinsolvenz, ab 20 Regelinsolvenz. Kann man ggf. also beeinflussen.
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