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Autor Thema: Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz - Bitte um Hilfe !!!  (Gelesen 1900 mal)

thenet1997

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Hallo,

dann möchte ich mich mal mit diesem neuen Thema vorstellen und gleich einige Fragen stellen.

Zum Sachverhalt:
2001 habe ich eine Personengesellschaft gegründet (Gesellschaft A)
2002 habe ich GmbH Gegründet (Gesellschaft B)
2006 ist Gesellschaft A an eine GmbH übergegangen (Die Assists wurde an die GmbH veräußert, dadurch ist ein Gewinn in der Personengesellschaft entstanden)
2006 wurden Anteile der Gesellschaft B veräußert, ein Gewinn ist entstanden
2007 wurde Gesellschaft B komplett veräußert, ein Gewinn ist entstanden
2007 habe ich eine Personengesellschaft gekauft (Gesellschaft C)
2008 wurde aus den Gewinnen eine GmbH gegründet (Gesellschaft D) welche die in 2007 gekaufte Personengesellschaft (Gesellschaft C) übernommen hat
2008 ist Gesellschaft D insolvent und hat das Verfahren selber eröffnet
2008 besteht Gesellschaft C fort und schreibt Rechnungen an Gesellschaft D (Weiterberechnung KfZ Leasing, Veräußerung Anlagevermögen...)

Aus der Insolvenz der Gesellschaft D sind Sozialleistungen und Gehälter offen geblieben (Neben den anderen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung)
Auch die Einkommensteuererklärungen 2006-2007 sind noch nicht fertig. Zu erwarten ist ein hoher zu zahlender Einkommenssteuerbetrag.
Die Einkommenssteuererklärung 2005 wurde durch den Steuerberater gemacht und die Steuern Anfang 2008 bezahlt.

Persönlich hafte ich für ein Bankdarlehen der Gesellschaft D
Ferner habe ich mir 2008 kein Lohn ausbezahlt und habe meinen privaten Dispo Rahmen mit 8.500 Euro überzogen.
Auch kann ich laufende Rechnungen (Auto-Leasing, Krankenkasse privat, ect) nicht mehr bezahlen.

Nun zu meinen Fragen:
- Muss ich nun eine Verbraucherinsolevnz oder Regelinsolvenz beantragen ?
- Können die offenen Löhne und Sozialleistungen mit in die Insolvenzmasse fließen und mit der Restschuldbefreiung abgegolten werden ?
- Was passiert mit den noch zu erwartenden Einkommenststeuer Bescheiden ? Wie gebe ich diese noch nicht bekannten Werte bei der Eröffnung an ?
- Auch weiss ich ja erst nach Abwicklung der Insolvenz der Gesellschaft D wie viel Geld ich noch aufbringen muss (aus der Bürgschaft), da noch nicht feststeht wie viel die Veräußerung einbringt. Wie gebe ich so etwas bei der Eröffnung mit an ?
Was kann mir im schlimmsten Fall passieren ? (Kann die Restschuldbeferiung versagt werden?, Oder müssen große Werte aus der Restschuldbefreiung heraus genommen werden?)

Hoffentlich kann mir jemand was dazu sagen ....

Grüße

Bernd





 
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