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Autor Thema: Regelinsolvenz // Prepaidkreditkarte gekündigt ! Dürfen die das....  (Gelesen 2534 mal)

sammydeluxe

  • Grünschnabel
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  • Beiträge: 35

Hallo,

ich bin seit fast einem Jahr im Regelinsolvenzverfahren und bisher ist auch alles ganz klatt gelaufen. Da ich im Sommer in den Urlaub fahre, habe ich mir gedacht, eine Prepaidkreditkarte zu beantragen. Vor ca. zwei Wochen habe ich also bei meiner Hausbank (Postbank) online die Prepaidkreditkarte angefordert und diese auch erhalten. Normalerweise sollte nach einer weiteren Woche die Pin für die Karte zugeschickt werden, allerdings kam diese nicht. Stattdessen kam die Ankündigung, das die Prepaidkreditkarte wieder gekündigt wird, da ich ja in Insolvenz sei.

Das verstehe ich überhaupt nicht.....
Diese Kreditkarte (VISA) ist zum einen Schufafrei und zum anderen kann man doch nur über das Vermögen verfügen, welches vorher auf diese Karte geladen wurde. Und dieser Betrag ist von meinem pfändungsfreien Betrag.

Allerdings hatte ich vergessen, dem Insolvenzverwalter die Beantragung mitzuteilen. Dies müßte ich noch nachholen bzw. ihn jetzt fragen, warum die Postbank mir die Karte nicht ausgeben darf.

Habt ihr eine Idee, was ich da machen kann ? Verstehe das alles irgendwie nicht.

Gruss und Danke :fuchsteufelswild:
Gespeichert
 

Die_Anderen_waren_es

  • Gast
Re: Regelinsolvenz // Prepaidkreditkarte gekündigt ! Dürfen die das....
« Antwort #1 am: 28. Februar 2012, 19:14:31 »

Hallo,
ob die das dürfen oder nicht, steht woanders geschrieben.
Ich selber habe direkt nach Eröffnung der Privatinsolvenz eine Prepaid-Mastercard beantragt. www.kalixa.de  (sorry für die Werbung, aber ist besonders günstig --einmalig 4,95€-- und in der Inso zu gebrauchen). Ich habe meinen TH gefragt und er sagte nur, dass ich selbstverständlich soviele Kreditkarten haben darf wie ich will. Er legte es in meine Verantwortung und sagte mir, ich solle nur darauf achten, dass ausschließlich Geld von meinem freigegeben Konto und nur der " Überschuss" drauf eingezahlt wird. Er will auch keine Kontoauszüge weder vom Girokonto noch vom Kreditkartenkonto.

Ich nutze sie auch nur im Rahmen der gestatteten Bedingungen und zahle jeden Monat den "Überschuss dort ein...selbst ein "kleines" Guthaben (überraschend: ich fragte: und wenns 2tsd€ werden?.....egal!) war für den TH kein Problem....ich solle halt nur darauf achten, dass ich die Zahlungseingänge schlüssig belegen kann.

Also überlegs dir.
Gespeichert
 
 

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