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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz steht an  (Gelesen 3988 mal)

Scrat

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Regelinsolvenz steht an
« am: 17. November 2007, 20:58:00 »

Moin, Moin!

Ich habe als Einzelunternehmer (privat haftend) vor einem Jahr zusätzlich zum Alten noch einen neuen Firmensitz eröffnet.   Finanziert durch Bank mit ca 650.  000,- und soetwas wie eine Brauerei mit 140.  000,- und zu wenig Eigenkapital.   Die derzeitige Situation lässt nicht viel Spielraum, es gibt nächste Woche noch zwei Gespräche, wenn die scheitern ist klar, ich werde in nächster Zeit zu zahlungsunfähig um weiter zu machen.   Ein Unternehmensverkauf brächte auch nicht genug. 

Mit Finanzamt, Sozialkassen, Bank bin ich im Reinen, aber es gibt schon die ersten Liefereinschränkungen wegen offener Rechnungen.   In Abhängigkeit der zwei Gespräche nächste Woche, je nach dem, komme ich aus der Kriese nicht mehr raus. 

Die Situation ist neu (krass, und so vielfältig), und ich fühl mich auch mehr und mehr Handlungsunfähig, (Versager, und was da alles noch kommen mag). 

Regelinsolvenz. 

1) Was wären meine ersten Schritte, wenn das Finito klar ist? (hab schon sehr viel hier und da gegoogelt, ist also nicht völliges Neuland, aber auch seeehr viel Info auf einmal)
2) Thema Selbstbehalt unter der Vorraussetzung: ich habe einen unehelichen Sohn (20J.  ) der studiert und dem ich unterhaltspflichtig bin.   Wird er beim Selbstbehalt berücksichtigt und steht er vor oder hinter den Gläubigern? Und was bleibt mir?
3) Wo muss ich die Regelinsolvenz starten, in dem Bundesland des Firmensitzes oder dem des Wohnorts?


Viele Grüße
Scrat  :rougi:
« Letzte Änderung: 17. November 2007, 21:00:56 von Scrat »
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #1 am: 17. November 2007, 21:52:09 »

"Wird er beim Selbstbehalt berücksichtigt "

Selbstbehalt von was ? Arbeitslohn ? Lohnersatzleistungen ? Einkommen aus selbst. Tätigkeit ?

Wenn Sie einer Person zum Unterhalt verpflichtet sind, kommt es auf die Höhe des monatlichen Nettoarbeitseinkommen an, siehe Spalte mit der Nr. 1 der Lohnpfändungstabelle (§ 850c ZPO).

Sollte im Insolvenzverfahren die Selbständigkeit weitergeführt werden, müsste man sehen, ggfs. Freigabe der selbst. Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 InsO und Ermittlung des abzuführenden Betrages gem. § 295 Abs. 2 InsO.

Gruss
Feuerwald


 
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Scrat

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #2 am: 17. November 2007, 22:52:44 »

Zitat von: Feuerwald link=topic=1732. msg7841#msg7841 date=1195332729
"Wird er beim Selbstbehalt berücksichtigt "

Selbstbehalt von was ? Arbeitslohn ? Lohnersatzleistungen ? Einkommen aus selbst.  Tätigkeit ?

Gruss
Feuerwald

Danke für die Antwort am Wochenende!

Ab Insolvenzantrag wird es extrem schnell gehen, bis die Hauptlieferanten nicht mehr Liefern, und dann sind die Türen zu.  Ich werde erst AlgII beantragen müssen, will aber schnell mit Arbeit als Angestellter oder Aufträgen in anderen Branchen (Selbstständigkeit) wieder auf die Füsse kommen.  Ich glaube als Selbstständiger viel schneller wieder arbeiten zu können, scheint nur alles zu verkomplizieren ;-(

Selbstbehalt.  Für mich war unklar wie die Unterstützung für meinen Sohn dann rechtlich betrachtet dasteht.  Aber anhand der Paragraphen ist mein Selbstbehalt erhöht, um damit den Unterhalt sicher stellen zu können.  Ebenso scheint sich der Selbstbehalt zu erhöhen, je höher das Netto ist (bis 3020,-).  Dann macht es wenigstens Sinn, auch was gebacken zu kriegen!

Mir macht die Insolvenz natürlich big Sorgen, dann hat man Hirngespinste was einem so begegnen wird an Regelungen und an welcher Stelle steht dann der Unterhalt etc. . .

Da mir die Paragraphen so schnell weiter geholfen haben, Können Sie mir welche nennen, die die Aufnahme von selbstständiger Tätigkeit im Insolvenzrecht regeln?
Ich werde in meiner kleinen Brache nach der Pleite, oder als Angestellter überhaupt, kaum Chancen haben. 

Viele Grüße
Scrat
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Feuerwald

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #3 am: 18. November 2007, 00:24:43 »

wenn Sie wollen
rufen Sie  mal durch mit einer PN. Dann telefonieren wir das ganz mal von Mensch zu Mensch durch,
evtl. Sonntag nachmittag. Das geht viel schneller als endloses tippen in einem Forum.

Gruss Feuerwald
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Scrat

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #4 am: 18. November 2007, 02:03:34 »

auch ein Vorschlag, ich melde mich ;-)

Viele Grüße
Scrat
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Scrat

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #5 am: 21. November 2007, 01:07:40 »

Mit dem Telefonieren das klapp irgendwie nicht von meiner Seite.

Aber meine Hauptfragen bleiben, wobei die zum Thema weitere (andere) Selbstständigkeit untergeordnet ist und schon viel erlesen wurde.

1) Wo muss ich die Regelinsolvenz starten, Bundesland -Firmensitzes oder -Wohnort?
2) Welcher ist der erste Schritt, der zum Amtsgericht zum Antrag stellen?

Ich suche bisher erfolglos nach Begleitung/Unterstützung im Verfahren.  Eine Bezahlte wär mir lieber als eine Kostenlose.  Ich weiß überhaupt nicht wohin ich mich wenden kann, um nicht blauäugig unterwegs zu sein.
Telefonisch kann ich derzeit leider nur vormittags bis maximal 11:00 oder Abends ab 22:00 Uhr.

Kann mir hier jemand aus dem Forum, der schon richtig mittendrin ist in der Inso, jemanden empfehlen, der sich augenscheinlich gut auskennt???
Ich suche keine Schuldenberatung, sondern InsoBeratung!


Viele Grüße
Scrat
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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #6 am: 21. November 2007, 11:51:14 »

Hallo,

zu 1) Bei Selbständigkeit am Sitz Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit.
zu 2) Nein, der erste Schritt ist eine vernünftige Beratung.


MfG

ThoFa
 
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smallville

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #7 am: 21. November 2007, 13:25:34 »

Du kannst zu einem Fachanwalt für Insolvenz(recht) gehen.
Sofern Du die Kosten hierfür nicht tragen kannst, kannst Du beim Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Soweit ich weiss ist hier Bremen und Hamburg ausgenommen.

Ich kann einen guten Anwalt im Frankfurter Raum empfehlen, bei dem war ich selbst gewesen.

Ansonsten googeln und schauen was Du bei Dir in der Nähe findest.

Von "Schuldnerberatungsstellen" die Geld nehmen würde ich Abstand nehmen.
Man weiss nicht wie seriös das Ganze ist und ob nicht evtl. Abzocke dahinter steckt.

Habe diesbezüglich schon viel negatives gehört und gelesen.

lg
smallville
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paps

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #8 am: 21. November 2007, 19:23:11 »

Warum lange googeln?
Zwei der Mod`s machen genau das ja  hauptberuflich.

Und einer hat doch seine Hilfe bereits angeboten.  :wiegeil:
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Scrat

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #9 am: 22. November 2007, 01:50:16 »

Zitat von: paps link=topic=1732. msg7931#msg7931 date=1195669391
Warum lange googeln?
Zwei der Mod`s machen genau das ja  hauptberuflich.

Und einer hat doch seine Hilfe bereits angeboten.   :wiegeil:



. . . ich erreiche den Einen bisher nicht, Nummern hab ich. . .
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Scrat

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #10 am: 09. September 2008, 11:10:48 »

Hallo Liebe Mod´s!


Letztes Jahr konnte ich noch alles irgendwie hinbiegen, doch jetzt ist es wieder so weit. Es brennnt.

*[vom Autor gelöscht]...

Ich würde gern mit Einem von Euch sprechen, mich beraten lassen.


Viele Grüße
Scrat
« Letzte Änderung: 09. September 2008, 12:49:29 von Scrat »
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ThoFa

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Re: Regelinsolvenz steht an
« Antwort #11 am: 09. September 2008, 11:18:55 »

Hallo,

suchen Sie sich einen aus. Paps, Feurwald oder ThoFa, alle haben Ihre Kontaktmöglichkeiten im Profil hinterlegt.
Dazu braucht man sich im Forum nicht groß anzukündigen.  :whistle:

MfG

ThoFa
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