"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Regelinsolvenz und Auto  (Gelesen 2265 mal)

Gerda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Regelinsolvenz und Auto
« am: 07. August 2007, 14:51:31 »

Hallo! Ich bin wieder einmal ratlos! Das Insolvenzverfahren wurde eröffnet.  Die Bank, über die das Auto finanziert ist, teilte mir schriftlich mit, dass bzgl.  der eingezogenen Lastschriften seit April Widerspruch eingelegt wurde (vom IV) und die Lastschriften zurückgeholt wurden.  Das Fahrzeug wurde einen Monat vor dem Insolvenzantrag von geschäftlich auf privat umgeschrieben und die monatliche Rate vom Konto meines Mannes abgebucht (der hat nichts mit meiner Insolvenz zu tun).  Die Zeit davor wurde die Rate vom Firmenkonto abgebucht.  Durch die Rücklastschriften sind nun 3 Monate Raten fällig.  Ich schrieb die Autobank an, ob es möglich ist, die Raten in die Restsumme mit einzukalkulieren oder diese zu einem späteren Zeitpunkt zahlen zu dürfen, da wir zur Zeit finanziell stark eingeschränkt sind.  Zudem teilte ich mit, dass ich einen Insolvenzantrag gestellt habe und das Verfahren eröffnet ist.  Die Bank war bereit, die Raten in die Restzahlung einzukalkulieren und die Raten weiterhin vom Konto meines Mannes abzubuchen.  Zudem ist ja noch ein Bürge mit einbezogen im Vertrag.  Es ist also soweit alles geklärt.
Nun rief mich der IV an, um mir mitzuteilen, dass das Auto noch bewertet werden müsse.  Wenn wir es behalten möchten, müsse es umgeschrieben werden und die Gesamtsumme an die Bank fließen (damit meint er wohl, dass mien Mann das Auto auslösen muss???) Ich verstehe das Rechtsanwaltsdeutsch leider nicht.  Ich habe dem IV nun nicht gesagt, dass ich aufgrund des Schreibens Kontakt mit der Autobank hatte aus Angst, dass ich rechtswidrig gehandelt habe.  Was nun? Es ist doch eigentlich alles geklärt! Warum noch so ein Aufwand???? Was soll ich dem IV sagen????
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #1 am: 07. August 2007, 20:18:18 »

So wie ich das lese, sind Sie ja noch immer Eigentümer des Fahrzeuges.

Unabhängig ob nun ein geschäftlicher oder privater Vertrag mit der Autobank läuft; unabhängig davon ob Sie oder Ihr Mann die Raten zahlen; Eigentümer bleibt der Käufer des PKW.

Das Begehren des IV nun einen Wechsel zu vollziehen ist insofern sogar hilfreich gemeint.
Durch Seine Rücklastschriften weiß er, dass der Kredit fällig gestellt wird. Die finanzierende Bank wird im gleichen Atemzug die Verwertung(Sicherungsrecht) beantragen und den Restkrtedit  als Forderung melden.
Durch eine Ablösung des Kredites durch eine dritte Person, könnten Sie den PKW weiter nutzen.
So weit zur Theorie.

Möglich wäre, dem IV die jetzige Situation zu erklären, notfalls müßten die Raten über den Bürgen laufen.
GgF läßt sich die Bank auch auf einen Deal mit dem Bürgen ein.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Gerda

  • Grünschnabel
  • **
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 27
Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #2 am: 08. August 2007, 13:23:25 »

Hallo Paps!
Das verstehe ich nicht! Die CC-Bank hat sich doch bereits auf einen Deal eingelassen und die Raten werden vom Konto meines Mannes eingezogen.  Zudem haben wir doch die Bestätigung erhalten, dass wir die durch die Rücklastschriften entstandenen Beträge mit der Restsumme zurückführen dürfen.  Wenn doch soweit alles läuft: Wieso kann das Auto nicht auf meinem Namen weiterlaufen, der Bürge bleibt bestehen und mein Mann zahlt die Raten? Ich sehe das Problem nicht. . . . . . Bitte bitte nochmal erklären.  DANKE!!!
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #3 am: 09. August 2007, 19:23:15 »

Auch wenn jetzt ein Dritter für Ihre Schulden aufkommt, Eigentümer des PKW bleiben Sie.

Das muss mit dem TH geklärt werden, auch im Interesse der anderen Gläubiger und in ihrem eigenen Interesse wegen der offensichtlichen Bevorzugung eines Gläubigers.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz