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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenz und Auto  (Gelesen 4462 mal)

siciliano225

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Regelinsolvenz und Auto
« am: 08. April 2011, 11:20:17 »

Hallo!

Hätt mal ne Frage muss in die Regelinsolvenz melden. Jetzt wie schauts mit dem Auto aus bin Berufstätig und hab ein Auto im Wert von 7000 Euro Bj 2003. Nun der Halter im Fahrzeugbrief bin ich, besitzer ist meine Schwiegermutter die haben das Auto auch bezahlt un der brief haben sie auch. kann das Vom Treuhändler gepfändet werden, muß ich was schriftliches vorlegen, bitte um Hilfe..
Lg
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horst69

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #1 am: 08. April 2011, 13:20:50 »

Wenn du Halter bist, stehst du im Fahrzeugschein-nicht im Brief.

Wenn du wirklich im Brief stehst, bist du Besitzer, auch wenn deine Schwiedermutter das Auto bezahlt hat!

Dann könnte es Probleme geben.

Wo steht dein Name genau, Brief oder Schein?
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Fallera

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #2 am: 08. April 2011, 14:56:13 »

Das Eigentum am Kfz ergibt sich nicht aus der Eintragung im Kfz-Brief (vgl. auch § 25 IV 1 StVZO), der als verwaltungsrechtliche Urkunde ohne öffentlichen Glauben lediglich dokumentiert, auf welche Person ein Kfz bei der Zulassungsstelle zugelassen ist.
Geschäftszeichen: 12 U 51/07


Eigentum erwirbt man in Deutschland durch Einigung und Übergabe. D.h. nur die Person, welche den Kaufvertrag unterschrieben hat ist auch Eigentümer!

Bei KFZ können demnach Eigentümer, Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen sein!

Wenn es einen Kaufvertrag gibt, in dem die Mutter unterschrieben hat, kann der TH das Auto nicht zur Masse ziehen!
« Letzte Änderung: 08. April 2011, 15:05:09 von Fallera »
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horst69

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #3 am: 08. April 2011, 15:04:12 »

Der FahrzeugSCHEIN sagt doch aus auf wen das KFZ zugelassen ist, der Brief wer Eigentümer ist !?!?
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Fallera

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #4 am: 08. April 2011, 15:08:25 »

Der Fahrzeugbrief (auch Kfz-Brief, in Österreich Typenschein bzw. Einzelgenehmigung, in der Schweiz Fahrzeugausweis) ist eine amtliche Urkunde über die allgemeine Zulassung eines Kraftfahrzeugs für den öffentlichen Straßenverkehr.
Nicht mehr und nicht weniger!

Die amtlich eingetragenen Personalien bezeichnen die natürliche oder juristische Person, die über das Kraftfahrzeug verfügungsberechtigt ist.
Diese Verfügungsberechtigung bezieht sich nur auf die öffentlich-rechtliche Verantwortung für das Fahrzeug. Eine Eigentumsübertragung am Kraftfahrzeug ist daher auch ohne eine Übergabe des Fahrzeugbriefes möglich, denn der Fahrzeugbrief ist kein Traditionspapier.

Allgemein ist es üblich, dass der Besitzer des Fahrzeugbriefes auch der Eigentümer ist aber zwingend ist das nicht! Wie gesagt, letztendlich gehört demjenigen das KFZ, welcher es gekauft hat oder es offiziell übereignet/geschenkt bekommen hat.
« Letzte Änderung: 08. April 2011, 15:19:09 von Fallera »
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Der_Alte

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #5 am: 08. April 2011, 15:25:41 »

Der FahrzeugSCHEIN sagt doch aus auf wen das KFZ zugelassen ist, der Brief wer Eigentümer ist !?!?

Es gibt heute weder Fahrzeugschein noch Fahrzeugbrief, sondern nur noch die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Beide Teile sagen nur noch etwas über die Zulassung zum Straßenverkehr aus, die Informationen zu der Person, auf die das Fahrzeug zugelassen ist, hat ausschließlich verwaltungsrechtliche Bedeutung.

Das ist seit Änderung der Fahrzeugzulassungsverordnung der neue Sachstand, alte Zulassungen mit Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief werden im Rahmen der nächsten Umschreibung angepasst, haben aber bereits den aktuell gültigen Rechtsstatus.
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doktor mabuse

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #6 am: 08. April 2011, 15:47:22 »

Hallo,

es wurde eigentlich dazu schon alles gesagt, hier noch ein Zitat:

Richtig ist, dass im Fahrzeugbrief der straßenverkehrsrechtliche Halter des Fahrzeugs eingetragen wird. Das ist aber auch schon alles. Weder ist der dort Eingetragene automatisch der Eigentümer noch muss er dies sein. Auch ist für die Eigentumsübertragung am Fahrzeug die (alleinige) Übergabe des Fahrzeugbriefs weder zwingend noch ausreichend. Es gilt aber der Anscheinensbeweis, wonach vermutet wird, das die im Fahrzeugbrief eingetragene Person oder Institution, Firma der Eigentümer ist. Diesen Anscheinsbeweis muss man dann gegebenenfalls widerlegen. Im Übrigen ist jetzt nicht mehr der Fahrzeugbrief gültig, sondern die Zulassungsbescheinigung, Teil II. Da hat nämlich der Gesetzgeber schon reagiert. In dieser Bescheinigung steht nämlich unter Ziffer "C. 4 c: Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen". Dieser Hinweis fehlte im "alten Fahrzeugbrief".
Zivilrechtlich gilt, dass Eigentümer des Fahrzeugs ist, wem das Eigentum am Fahrzeug zusteht. Der Eigentümer verfügt oft über den Fahrzeugbrief, aber nicht immer. Man kann zwar nicht gutgläubig Eigentum an einem Fahrzeug erwerben, wenn der Veräußerer den Brief nicht vorweisen kann, kann aber problemlos Eigentum am Fahrzeug vom tatsächlichen Eigentümer erwerben, ohne dass dieser den Fahrzeugbrief mitübergibt oder auch nur über diesen verfügt.

Also, wer steht im Kaufvertrag? Dieser sollte auch der Eigentümer des Autos sein.

Gruß,
Doktor Mabuse

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sammydeluxe

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #7 am: 09. April 2011, 09:54:53 »

Es kommt denke ich auf den gesonderten Fall an.

Ich z.b. habe ein Auto, welches über meinen Bruder finanziert wurde mit Darlehensvertrag. Mein Bruder hat den "KFZ-Brief" im Original, obwohl hier meine Frau als Halter eingetragen ist. Auf sie läuft auch die Versicherung und die Steuer. Den Kaufvertrag habe ich allerdings unterschrieben. Den Darlehensvertrag wir beide. Im Darlehensvertrag steht nur drin, das mein Bruder uns das Geld geliehen hat, wir das Auto nutzen dürfen, er von allen Pflichten während der Nutzungszeit freigehalten wird und er als Eigentümer und zur Sicherheit den original Brief behält. Rückzahlung der Kreditsummer (1550 Euro) erst nach Besserung unserer finanziellen Lage !!
So scheint es auf jeden Fall zu gehen.

Der Insoverwalter hat das so ohne Probleme anerkannt. Mein Bruder ist jetzt mit in die Gläubigerliste aufgenommen worden. Ich weiss allerdings nicht wie das ist, wenn er jetzt das Auto verkaufen möchte, ob er das darf während der gesamten Insolvenzzeit. Aber eigentlich gehört es ja nicht zur Masse die verwertet wird.

Gruss Sammydeluxe
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Rabe

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #8 am: 10. April 2011, 13:25:57 »

Hallo, ich bin neu hier habe aber ein großes Anliegen und hoffe es gibt hier jemanden der mir helfen kann.
Wenn ein Auto gepfändet werden soll der Kaufvertrag aber auf meinen Namen läuft aber der KFZ Brief auf den meines Mannes es sich aber auch um die Pfändung meines Mannes handelt, kann dann das Auto gepfändet werden?
« Letzte Änderung: 10. April 2011, 13:31:07 von Rabe »
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Der_Alte

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Re: Regelinsolvenz und Auto
« Antwort #9 am: 10. April 2011, 13:50:53 »

Bitte nicht doppelt posten, Frage ist schon im Thread beantwortet.
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