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Autor Thema: Regelinsolvenz und Fahrzeug  (Gelesen 1523 mal)

kuddlmuddl

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Regelinsolvenz und Fahrzeug
« am: 01. Januar 2012, 13:56:59 »

Hallo ihr lieben ein schönes neues Jahr für euch,

ich wollte eine Regelinsolvenz beantragen habe aber noch eine spezielle Frage dazu,
ich beziehe im Moment Harzt 4 habe aber noch ein Gewerbe angemeldet musste vor über einen Jahr kürzer tretten, wegen Krankheit. möchte jetzt wieder mein Gewerbe auf vordermann bringen. Für diese Gewerbe brauche ich eine Auto (diese habe ich auch noch ). Dieses Auto habe ich von einem Autohaus ( Kunde) vor über 2 Jahren erworben. Es wurde ein ganz normaler Vertrag mit dem Autohaus gemacht  auf Ratenzahlung, nur dies
läuft über keine Bank der Inhaber hat mir das Auto so gegeben. Ich hatte sehr viel Probleme mit diesem Auto und musste die ganze Reperaturen selbst zahlen obwohl es damals noch unter Garantie lief. Ich war auch mit diesem Autohaus Inhaber im Februar2011 vor gericht. Das Gericht hat mir ein Teil von den Nochzahlungen herabgelassen. Im Mai fing das Auto an nicht mehr richtig zulaufen, darauf habe ich die Ratenzahlungen eingestellt bis heute kam kein Schreiben vom Autohausinhaber wegen den fehlenden Ratenzahlungen, im Septermber habe ich erfahren das dieses Autohaus verkauft wurde, und der Inhabervom Autohaus sich zur Ruhe gesetzt hat. Wo erwohnt weiss ich nicht.
So zu meiner Frage wegen der Regelinsolvenz:
Ich habe keine Brief von diesem Auto und wollte gern meine Regelinsolvenz beantragen wie läuft das jetzt mit dem Auto?
Ich benötige ein Auto um Geld zu verdienen. Das Auto hat einen Wert von ca. 3000,00€. da ich dem Autohaus (das es nicht mehr gibt) noch Geld schulde müsste ich dies ja mit in die Insolvenz einfliessen lassen.
Nimmt der Treuhänder mir das Auto ab oder wie läuft das.
Ich habe meine Regelinsolvenz komplett fertig nur ich bin am Überlegen ob ich es wirklich machen soll.
Wenn kein Auto mehr da ist kann ich kein Geld verdienen.
Und ich habe auch niemanden der mir das Auto evtl. abkaufen könnte (Ohne Brief)
Brauche euren Rat.
Vielen Dank.
Gruss kuddl
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Regelinsolvenz und Fahrzeug
« Antwort #1 am: 03. Januar 2012, 17:33:48 »

In der Regelinsolvenz hat der Insolvenzverwalter ein Verwertungsrecht an dem Wagen. Es wäre zu klären, ob der neue Autohausinhaber den Vertrag übernommen hat.
Gespeichert
 
 

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