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Autor Thema: Regelinsolvenz und Kaution  (Gelesen 2091 mal)

kratzbuerste65

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Regelinsolvenz und Kaution
« am: 01. Mai 2013, 09:14:33 »

Hallo Guten Morgen,

ich bin neu hier, habe aber des öfteren schön einige Tips mir hier rauslesen können.

Meine Frage bin in der Regelinsolvenz seit Februar 2012. Mein LAG und ich haben einen Mietvertrag zusammen. Im August 2012 sind wir ausgezogen
und würden eine Kaution von 1500€ bekommen. Ich weiß durch mein Insolvenzberater das der Anteil von mir in die Masse läuft.
Mein LAG und ich haben Mietrückstand, dieser Mietrückstand hat er bei Gericht angemeldet. So jetzt zu meiner Frage:
Kann der Vermieter einfach die Kaution einbehalten?
Er hat sich bis heute nicht gemeldet obwohl er nut bis Februar 2013 zeit gehabt hätte, wegen Kaution.
Wir haben auch keine Nebenkostenabrechnung von 2011 bekommen, geschweige von 2012. Wir hatten immer ein Guthaben von ca. 400 €.

Es wäre schön, wenn jemand eine Antwort hätte.

Schönen 1. Mai

Gruß Kratzbuerste
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Insokalle

Re: Regelinsolvenz und Kaution
« Antwort #1 am: 01. Mai 2013, 11:50:38 »

Kann der Vermieter einfach die Kaution einbehalten?

- Es ist ja Sinn der Kaution, nicht gezahlte Mieten und Nebenkosten abzudecken. Allerdings wird es tatsächlich langsam Zeit für eine Abrechnung.

Ansprüche aus Nebenkosten für 2011 kann der Vermieter nicht mehr erheben. Zum einen wären es Insolvenzforderungen, zum anderen sind die 12 Monat rum. Nach einer BGH-Entscheidung vor einigen Jahren können die Mieter in solchem Fall die gesamten Vorauszahlungen zurückverlangen. Das müsste noch aktuell sein. Der Vermieter kann seine Nebenkosten davon abziehen und wird so doch zu einer Abrechnung gezwungen, wenn er nicht zu vollen Rückzahlung verurteilt werden will.


Beide Ansprüche (auf Mietkaution und Auszahlung der Nebenkosten) sind pfändbar. Damit gehören sie zur Insolvenzmasse. Bei Ihnen muss sich der Verwalter darum kümmern. Ich würde die Sache mit dem Verwalter besprechen.

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kratzbuerste65

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Re: Regelinsolvenz und Kaution
« Antwort #2 am: 01. Mai 2013, 18:19:08 »

Hallo,

das die IV sich darum kümmern muss, weiss ich danke. Es geht mir darum ob mein Partner der mit im Mietvertag steht ein anrecht auf die Kaution
zu mindestens die Hälfte hat, trotz Mietrückstände. Weil er hat die Mietrückstände bei Gericht angemeldet.
Wenn er die Kaution behält müsste er das nicht dem Gericht mitteilen, weil der Betrag ja nicht mehr stimmt, was er angemeldet hat.
Ist dies nicht irgendwo Betrug?


Gruß
Kratzbuerste
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Insokalle

Re: Regelinsolvenz und Kaution
« Antwort #3 am: 02. Mai 2013, 16:10:24 »

Die Mietforderung besteht ja noch und zwar anscheinend gegen beide Mieter. Die Forderung ist nicht erloschen, weil die Aufrechnung wohl noch nicht erklärt wurde. Wenn Sie beide Mieter sind, sind Sie Gesamtschuldner. Der Vermieter kann also die volle Forderung zur Tabelle anmelden. Er könnte sie auch in voller Höhe von dem anderen Mieter fordern. Oder von der Kaution abziehen. Erst dann müsste die angemeldete Forderung aus der Tabelle raus, wenn die Kaution für die Forderungen reicht.

Es geht natürlich nicht, dass der andere Mieter einfach eine Hälfte der Kaution vom Vermieter einfordert und so tut, als wenn die offene Miete von der anderen Hälfte abzuziehen wäre.
Er kann vermutlich nicht einmal die Rückzahlung der Kaution alleine einklagen. Ob das geht, steht und fällt mit der Frage, wie die Mieter rechtlich zusammen anzusehen sind. Und da scheint es mir überwiegend so zu sein, dass die Mieter die Kautionsrückzahlung gemeinsam einklagen müssen.
Deswegen bin ich der Meinung, dass der Vorgang mit dem IV und dem Partner besprochen werden sollte um das weitere Vorgehen abzustimmen.

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