Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: unruhestifter am 11. März 2010, 11:11:06

Titel: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: unruhestifter am 11. März 2010, 11:11:06
Hallo,

ich war mit einem Partner zusammen Selbstständig. Wir betrieben zusammen zwei GmbH `s. Mit der einen sind wir im September 2007 in die Insolvenz gegangen. Die Masse verteilt nun der Insolvenzverwalter.

Die andere GmbH war schon einige Jahre eingeschlafen und verlieh lediglich Ihr Geld an die erste GmbH. Da dort aber das Insolvenzverfahren lief kam weder das verliehene Geld noch die Zinsen zurück und so mußte diese GmbH im Dezember 2008 auch Insolvenz anmelden. Diese wurde allerdings mangels Masse abgelehnt und mein ehemaliger Partner zum Liquidator bestellt. Die GmbH wurde vom am 18.02.2009 aufgelöst und die Auflösung ist eingetragen.

Nach und nach kamen die Gläubiger für die ich und mein Partner gebürgt haben und forderten ihr Geld zurück. Darunter Krankenkassen. Ich mußte daraufhin im April 2008 die EV abgeben. Ich plane die Privatinsolvenz zu beantragen.

Meine Fragen:

Trifft für mich der Regelinsolvenzantrag zu?

Soll ich noch warten bis das Insolvenzverfahren der GmbH abgeschlossen ist?

Muß ich vor dem Antrag einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag machen?

Was ist mit Forderungen die noch nicht an mich gestellt wurden?

Ich befürchte ggf. Lohnsteuerforderungen, bislang hat sich das Finanzamt nicht gemeldet.

Kann ich im Antrag die eventuelle Forderung des Finanzamt melden um sicher zu gehen keinen zu vergessen?

Muß ich das Verfahren mit einem Anwalt durchführen?

Was kostet das Verfahren?


Vielen Dank für eure Infos.

Titel: Re: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: KSC am 11. März 2010, 11:19:21
Soweit ich das beurteilen kann (Bin Selber im Regelinsolvenzverfahren)

Trifft für mich der Regelinsolvenzantrag zu?

Regelinsolvenz ist für selbständige, und ehemals selbständige, gehe also davon aus, das auch auf Sie zutrifft.

Soll ich noch warten bis das Insolvenzverfahren der GmbH abgeschlossen ist?

Lieber früher das Insolvenzverfahren beantragen, dann sind sie schneller schuldenfrei. Nicht zögern.

Muß ich vor dem Antrag einen außergerichtlichen Einigungsvorschlag machen?

Beim Regelinsolvenzverfahren nicht, habe auch keinen gemacht.

Was ist mit Forderungen die noch nicht an mich gestellt wurden?

Die werden in der nächsten Zeit sicher auf Sie zukommen, habe auch Gläubiger nachgemeldet.

Muß ich das Verfahren mit einem Anwalt durchführen?

Habe ich gemacht, ja. Oder eben mit einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle (Caritas, Sozialamt etc) die Insolvenzberatung o.ä anbieten.


Was kostet das Verfahren?

Die Kosten könnten am Anfang gestundet werden.
Kenne mich nicht genau aus.




Titel: Re: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: rookie am 11. März 2010, 11:27:55
Sie sollten in jedem Fall beizeiten selbst die Insolvenz beantragen bevor es die Krankenkasse und/oder das Finanzamt  macht.
Titel: Re: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: KSC am 11. März 2010, 11:30:58
Umso früher, desto besser. Lieber schneller die Schulden los haben  :lollol:  :thumbup:
Titel: Re: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: unruhestifter am 11. März 2010, 11:37:33
Cool, wie gut das ich die Seite gefunden habe,
ich werde mir einen Anwalt suchen und loslegen! Vielen Dank für die schnelle Info finde ich super und nimmt mir meine Unsicherheit.
Titel: Re: Regelinsolvenzantrag?
Beitrag von: KSC am 11. März 2010, 11:41:47
Jap die Seite ist echt gut. Vor allem, das man hier nicht blöd angemacht wird, sondern auch geholfen bekommt.  :biggrin:

Also, ran ans Telefon, Rechtsanwalt anrufen, Antrag stellen und schuldenfrei werden  :lollol:  :juchu:  :thumbup: