Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Andrea24 am 20. November 2008, 14:01:44

Titel: Regelinsolvenzverfahren beantragt, Unterhalt für Ehefrau trotz geringf. Einkomme
Beitrag von: Andrea24 am 20. November 2008, 14:01:44
Hallo,
bei meinem Mann wurde jetzt das Regelinsolvenzverfahren beantragt.
Er arbeitet in Holland und Sozialabgaben werden dort abgeführt.
Ich arbeite wegen Krankheit nur geringfügig(max. 200€ p.M.) und muß meine freiwillige KV (118€ p.M.) selbst zahlen. Eine Erwerbsminderungsrente mußte ich beantragen, weiß aber nicht ob ich sie bekomme. Unsere 18-jährige Tochter macht zur Zeit ein bezahltes Praktikum(260€ p.M., Unterkunft u. Verpflegung frei). Ihr Hauptwohnsitz ist bei uns.
Mein Mann hat ca. 3000 € ausgezahlt incl. Spesen und Überstunden. Davon muß er seine KV in NL bezahlen (118€), weil es dort die Bürgerversicherung gibt.
Wir bekommen auch kein Kindergeld mehr für unsere Tochter.
Meine Frage:
Kann für mich und meine Tochter, trotz Einkommen, Unterhalt angerechnet werden?
Wenn ja, kann ich mich nach der Freigrenze der Unterhaltstabelle richten, oder muß ich davon das Einkommen unserer Tochter und mir abziehen?

Das Spesen unantastbar sind und Überstunden nur zu 50% weiß ich.

Danke im voraus für eine Antwort.
Andrea