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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Regelinsolvenzverfahren  (Gelesen 1899 mal)

Shadoww

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Regelinsolvenzverfahren
« am: 01. Mai 2010, 21:41:54 »

Inso droht...wie geht es nach dem Antrag weiter?

Hallo!
Ich bin Selbstständig in meinem eigenen Haus, in dem ich auch wohne, seid ´94. Da ich Einzelunternehmer bin, bin ich auch Vollhafter, also denke ich mal, bei mir ginge es um ein Regelinsolvenzverfahren.
Im laufe der Jahre habe ich eine meiner 2 kreditgebenden Banken durch einen Erlaßvergleich aus der Geschichte bekommen. Das wird mir nun anscheinend zum Verhängnis, denn das Finazamt erkennt diesen Erlaßvergleich nicht als Sanierungsgewinn an und möchte eine recht hohe Summe Einkommensteuern haben. Ich habe jetzt Klage erhoben. Wenn diese Klage schief geht, habe ich keine andere Chance mehr, als Insolvenz an zu melden.
Da ich von der Materie (Ablauf der Insolvenz, nicht die Antragstellung und das Verfahren an sich) nicht allzuviel Ahnung habe (und das nach 4 Insolvenzberatungen bei Anwälten, von denen mir aber keiner Auskünfte zum genauen Ablauf geben konnte) und ich meinen Anwalt, der auch gleichzeitig mein Steuerberater ist, was ihn im Falle der Insolvenz auch zu meinem Gläubiger machen würde, wohl auch schlecht bzw. nur bedingt nach dem Ablauf und den Pfändungssachen fragen kann, frage ich jetzt doch einfach mal hier in diesem Forum. Vielleicht hat ja jemand dasselbe Problem, Erfahrungen mit einer Insolvenzabwicklung generell oder eben einfach mehr Ahnung als ich.
Mir geht es zum Beispiel darum, zu erfahren, wie ich mein Auto (Wert ca. 4000,- Euro) aus der Masse heraus bekommen könnte, denn hier auf dem Lande bin ich ohne Auto aufgeschmissen, habe aber weder Kinder oder sonstwen, den ich regelmäßig zum Arzt fahren muß, aber eine Arbeit würde ich ohne Auto heutzutage auch nicht mehr bekommen. Eine Austauschpfändung fände ich aber auch nicht wirklich gut, denn das Auto hat nur noch so wenig Wert, obwohl es erst 4 Jahre alt, also gut im Zustand ist, weil es bereits 200.000 km (ist ein Diesel) auf der Uhr hat. Außerdem habe ich noch ein zweites Auto, einen 22 Jahre altes Golf Cabriolet, was die mir bestimmt nicht freiwillig pfänden werden, denn das verursacht mehr Kosten, als es Wert hat.
Kann mir jemand sagen, wie sich das bei einer Insolvenz mit den Autos verhält, bzw. wie ich verhindern kann, das mir das mir wichtigere Auto weggenommen werden kann.
Wie läuft es überhaupt, wenn ich den Antrag gestellt habe. Ich arbeite nicht nur in meinem Haus, sondern ich wohne dort auch. Habe ich dann von heute auf morgen keine Wohnung mehr? Wann und von wem erfahre ich, was in meiner Wohnung und in meinem Haus noch meins, also herausnehmbar ist, wenn ich mir eine neue Wohnung einrichten muß? Leider haben sich hier über die Jahre meine privaten mitgebrachten Sachen (Geschirr, Besteck, Möbel, eigentlich alles) mit dem geschäftlichen Bestand vermischt.
Insgesamt gesehen, denke ich, daß ich noch ca. 6 bis 12 Monate Zeit habe, bis das Finanzgericht mit dem Urteil rüberkommt. Ich kann also diesen Zeitraum auch noch ausnutzen, falls es erforderlich ist, sofern ich es bis dahin schaffe, meine Rechnungen nicht auflaufen zu lassen.
Kann mir jemand helfen oder Tips geben wer mir helfen kann, denn ich habe ziemliche Panik vor dem was mich erwartet, weil ich nicht weiß, was mich erwartet und mein bisheriges Leben, wie ich es kenne,  somit vor dem totalen Aus steht. Wohnung weg, Besitzt weg, eventuell sogar Auto, also Möglichkeit zum beruflichen Neustart weg. Das macht nicht gerade fröhlich!

Bin schon sehr gespannt auf die Antworten.

Liebe Grüße
Shadoww
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paps

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Re: Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #1 am: 02. Mai 2010, 14:55:24 »

Es wird eine Regelinsolvenzverfahren, wenn es dazu kommen sollte.

Zum Ablauf gibt es eigentlich genug Lesestoff.
Grobablauf:
Antragstellung (mit Stundung und RSB-Antrag)
Gutachten
Eröffnung des eigentlichen Verfahrens (oder Planverfahren oder Ablehnung)
Feststellung der Verbindlichkeiten und Masse
Verteilung der Masse
Aufhebung des Verfahrens
Wohlverhaltensperiode
Erteilung der RSB

Da Sie noch Luft  haben sollte als erstes mal die durch Sie geschilderte Situation rechtlich sauber abgeklärt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Shadoww

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Re: Regelinsolvenzverfahren
« Antwort #2 am: 02. Mai 2010, 15:43:12 »

Hallo Paps und alle anderen!!


>Da Sie noch Luft  haben sollte als erstes mal die durch Sie geschilderte Situation rechtlich sauber >abgeklärt werden.
Was genau heißt das??
Wie beschrieben hab ich da so einige ich nenn es mal Handycaps mit meinem Anwalt, weil der auch mein Steuerberater ist und somit im Fall des Falles auch ein Gläubiger sein wird.
Mit wem könnte ich das "sauber" abklären??

Liebe Grüße
Shadoww
Gespeichert
 
 

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