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Autor Thema: Regelisnolvenz mangels Masse abgewiesen! Was nun?  (Gelesen 1832 mal)

Insider

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Regelisnolvenz mangels Masse abgewiesen! Was nun?
« am: 14. Juni 2009, 13:21:31 »

Hallo zusammen,
zunächst einmal mein Kompliment an die Initiatoren und die User dieser Webside! Das ist wirklich gut gemacht und sehr hilfreich hier!
... aber nun zu meinem Problem:
Im Sommer 2007 habe ich für meine GmbH & Co. KG Insolvenz angemeldet.  Als Folge dieser Inso sindmir natürlich auch private Verpflichtungen gegenüber der Bank und dem Vermieter geblieben.
Einen neuen Job habe ich, aber das Einkommen reicht nun bei weitem nicht, all diese Verpflichtungen auf absehbare Zeit zu bedienen. Also bot sich hier die Lösung einer Regelinsolvenz an.
Jetzt  bin ich aber mit einem "Strafbefehl" bedacht worden, da ich für das letzte Jahr vor der Insolvenz keine Bilanz abgegeben habe. (Nur zur Rechtfertigung: die von meinem Steuerberater angefertigte Bilanz hätte niemals gestimmt, da ich ihm einige eklatante Fehler habe nachweisen können. Ein neuer Steuerberater hat mir einen Sonderpreis angeboten, wenn ich im Vorfeld alle Zahlen gründlich und nach seinem Muster in Excel-Sheets aufbereite. Über diese Arbeit habe ich einen schweren Nervenzusammenbruch bekommen und habe dann eine zeitlang alles liegengelassen. So kam es zum Strafbefehl und 4.500,00 €, die aber jetzt bezahlt sind.)
Aufgrund dieses Strafbefehls hat das Amtsgericht entschieden, dass ich nicht vertrauenswürdig bin und mir eine Stundung de Verfahrenskosten versagt. Im gleichen Schreiben haben Sie mich aufgefordert binnen 14 Tagen 3.000,00 € Verfahrenskosten-Vorschuss zu zahlen. Mein Antrag auf Ratenzahlung wurde abgelehnt und das Verfahren "mangels Masse" abgewiesen.
So, was nun? Kann ich, wenn ich die 3.000,00 € zusammen habe, einen neuen Antrag stellen?
Hat diese Amtgericht-Entscheidung einen Einfluss auf die Restschuldbefreiung?
Oder bleibt mir nur der Weg über eine aussergerichtliche Einigung mit den Gläubigern?
Oder hängen mir diese Forderungen jetzt ein Leben lang nach?
Viele Fragen und bisher keine Antworten, da ich einfach keinen Bock und keine Möglichkeiten mehr habe, teure Anwälte damit zu beauftragen!
Es wäre phantastisch, wenn hier irgendjemand auch nur den Ansatz einer Lösung wüsste!
Liebe Grüße
und einen schönen Sonntag
Euer Insider
 
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paps

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Re: Regelisnolvenz mangels Masse abgewiesen! Was nun?
« Antwort #1 am: 14. Juni 2009, 16:39:56 »

ich denke es sollte die 3-Jahresfrist greifen.
http://dejure.org/gesetze/InsO/290.html
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Feuerwald

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Re: Regelisnolvenz mangels Masse abgewiesen! Was nun?
« Antwort #2 am: 14. Juni 2009, 21:31:43 »

Strafbefehl

-> nach welchen §§ (StGB) ?
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