Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: knoso am 21. Juli 2008, 15:05:29

Titel: Reha(berufliche) trotz Inso bzw. Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: knoso am 21. Juli 2008, 15:05:29
Hallo,

kurz zu mir: vor 14 Monaten wurde bei mir ein  Bandscheibenvorfall diaknostiziert.
Meine Gesundheitliche Situation hat sich trotz medizinischer Reha nicht verbessert.
Auch meherer Arbeitsversuche in meinem alten Beruf scheiterten.
Die RV hat mir nun einen Eingliederungszuschuß gewährt.

Da meine letzte Option eine OP ist würde ich gerne wissen ob ich eine Berufliche Rehabilitation ( falls RV das genehmigt )
während des Inso bzw. Wohlverhaltensperiode in Anspruch nehmen kann oder nicht?

Für jede Antwort dankbar!


Grüße aus Berlin 

Matthias
Titel: Re: Reha(berufliche) trotz Inso bzw. Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: paps am 21. Juli 2008, 18:11:15
Das Insolvenzverfahren soll doch Ihrer Gesundheit und einer möglichen späteren Beschäftigung nicht im Wege stehen.

Wenn es aus ärztlicher Sicht nicht anders machbar ist, dürfen Sie.
Titel: Re: Reha(berufliche) trotz Inso bzw. Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: MissTraut am 21. Juli 2008, 19:25:19
Hallo ... Krank und Insolvenz ist durchaus vereinbar ... schließlich besteht dieses Problem bei Dir schon seit 14 Monaten.

Ich selbst habe auch diese Erfahrung machen dürfen und kann nur sagen, dass es mir nach der OP deutlich und erheblich besser ging und ich - mit kleinen Einschränkungen - praktisch wieder voll einsatzfähig bin, habe das volle Programm durchgemacht, Bandscheibenvorfall ohne OP behandeln, viele Spritzen etc., dann OP, dann Reha und dann über eine Wiedereingliederung zurück in den Job.

LG
MissTraut
Titel: Re: Reha(berufliche) trotz Inso bzw. Wohlverhaltensperiode?
Beitrag von: knoso am 25. Juli 2008, 23:09:30
Hallo paps und Misstraut,

danke für die schnelle Antwort.
Sie gibt Kraft gegen die Mühlen.

Schöne Grüße

knoso