Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: flipper8870 am 12. März 2009, 17:00:54

Titel: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: flipper8870 am 12. März 2009, 17:00:54
Hällöchen,

seit Nov. 2008 befinde ich mich im laufenden Insolvenzverfahren- seit Febr. 2009 erhalte ich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 855 € und zusätzlich eine EU-Rente der kirchlichen Zusatzversorgungskasse in Höhe von 298,00 €-
Nun macht mich ein Bekannter darauf aufmerksam, dass gegebenenfalls die gesamte Zusatzrente gepfändet werden kann- also auch ohne Berücksichtigung der Pfändungsgrenze-
Hat irgendjemand Erfahrung damit, wie mit solchen Zusatzrenten verfahren wird?

L.G. flipper
Titel: Re: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: paps am 12. März 2009, 20:45:02
Es zählt das Gesamteinkommen.
Von diesem kann nur gemäß Tabelle (http://www.pleite-was-nun.info/Sections-sop-viewarticle-artid-48.html) gepfändet werden.
Die Pfändung sollte dann beim Rentenversicherungsträger erfolgen.
Titel: Re: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: flipper8870 am 13. März 2009, 12:08:45
Danke für die schnelle Antwort- die BfA schreibt mir, dass keine pfändbaren Bezüge einbehalten werden, da ich mit meinen 855 € unter dem Pfändungsfreibetrag liege-
meine Angst ist nur, dass mit einer Zusatzrente anders verfahren wird, als mit meiner normalen EU-Rente- deshalb befürchte ich, dass die 298 € monatlich weg sind- aber ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass meine TH einfach beide Beträge summiert und dann den pfändbaren Betrag selber einzieht.
Ich fand es aber schon komisch, dass sie die BfA anweist Bezüge einzubehalten, obwohl sie genau weiß, dass ich nur 855 € bekomme.

L.G. flipper
Titel: Re: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: paps am 14. März 2009, 10:38:54
Beide Renten für sich genommen sind unpfändbar.

Erst wenn der Zusammenrechnung durch das Insogericht stattgegeben wurde, kann eine Pfändung lt. Tabelle erfolgen.
Diese sollte beim Haupterwerb (DRV) erfolgen.
Titel: Re: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: flipper8870 am 14. März 2009, 13:20:17
Mein Verfahren wurde im Nov, 2008 eröffnet- bisher habe ich noch keine pfändbaren Bezüge gezahlt-
kann  es sein, dass ich jetzt rückwirkend für die zurückliegenden Monate bezahlen muss?
Wenn sie die Beträge zusammenrechnet, wäre es ja kein Problem, denn den  pfändbaren Betra in Höhe von 115,40 (855+298) habe ich mal vorsorglich an die Seite gelegt.
Was passiert mir aber wenn sie die Zusatzrente einkassieren will und ich das Geld nicht mehr habe?
Es macht mich total verrückt, dass das so lange dauert, bis sie das mal ausgerechnet hat und mir Bescheid gibt.
 L.G. flipper
   













































Titel: Re: Rente aus kirchlicher zusatzversorgungskasse
Beitrag von: paps am 14. März 2009, 18:36:19
Die Zusammenrechnung kann erst nach einem Beschluß des Insogerichtes erfolgen.

§ 850e
Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens

Für die Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens gilt Folgendes:
   ....    
   2.    Mehrere Arbeitseinkommen sind auf Antrag vom Vollstreckungsgericht bei der Pfändung zusammenzurechnen. Der unpfändbare Grundbetrag ist in erster Linie dem Arbeitseinkommen zu entnehmen, das die wesentliche Grundlage der Lebenshaltung des Schuldners bildet.