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Autor Thema: rente nach dem opferentschädigungsgesetz - pfändbar?  (Gelesen 2630 mal)

VerzweifelteStudentin

  • weiß was
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  • Beiträge: 313

hallo,

ich würde gern wissen,

1. ob eine rente nach dem opferentschädigungsgesetz pfändbar ist bzw. anteilig oder voll auf vorhandenes einkommen (bei mir hilfe zum lebensunterhalt + volle em-rente = unterhalb der pfändungsgrenze ) angerechnet wird.

2. ob eine nachzahlung ab antragsstellung (mai 2012) nach dem opferentschädigungsgesetz in 3-stelliger höhe pfändbar ist.

3. ob dies in abhängigkeit davon, ob man sich noch im eröffneten verfahren oder der WVP befindet, unterschiedlich gehandhabt wird.

danke.
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Insokalle

Re: rente nach dem opferentschädigungsgesetz - pfändbar?
« Antwort #1 am: 29. Mai 2013, 18:55:05 »

http://www.pleite-was-nun.info/Forum-top-Leistungen-nach-dem-Opferentschaedigungsgesetz-pfaendbar--9869.html#msg524702

Zu 1: Ich halte die OEG/BVG Rente immer noch für unpfändbar.
Nach längerem Lesen scheint es so zu sein, dass eine Grundrente nach dem OEG/BVG nirgends angerechnet wird. Dazu gibt es etliche Vorschriften in den vielen SGB.
s. auch Hinweisblatt vom Arbeitsamt zu Renten und AlgII

Zu 2: Wenn die Rente nicht pfändbar ist, dann auch nicht die Nachzahlung.
Nur 3stellig für ein Jahr?

Zu 3: Wie meinen? Die Pfändungsregelungen gelten hier wie da.

« Letzte Änderung: 29. Mai 2013, 19:07:15 von Insokalle »
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