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Autor Thema: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -  (Gelesen 2251 mal)

cleos

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Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« am: 11. Dezember 2012, 09:45:33 »


Hallo,es handelt sich um folgendes Problem:

Ein Grenzgänger (Arbeitsplatz in der Schweiz) wird aufgrund einer schweren Krankheit in Deutschland berendet. Aufgrund des Schweizer Rentensystems wird die 2. Säule zur Auszahlung fällig. d.h. der bei einer Versicherung vom AG und AN angesparte Betrag wird in einer Summe ausbezahlt. Dieser Betrag würde die Kosten für den aufgrund der Krankheit notwendigen behindertengerechten Umbau der Wohnung - Treppenlift, rollstuhlgerechte Türen, sanitären Anlagen - gerade so decken. Ist der Treuhänder trotzdem berechtigt, die gesamte Rentenauszahlung der 2. Säule zu verwerten? (Dauer der PI bis Mitte 2014)

 
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paps

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Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #1 am: 13. Dezember 2012, 21:37:04 »

Wie ist der Stand des Verfahrens?

In der WVP sollte die Einmalzahlung nicht pfändbar sein.
Im laufenden Verfahren müsste ein entsprechender Freistellungsantrag an das Gericht gestellt werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Insokalle

Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #2 am: 15. Dezember 2012, 17:11:49 »

Ist denn inzwischen geklärt, welches Recht gilt und welches Gericht zuständig wäre?
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cleos

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Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #3 am: 16. Dezember 2012, 12:07:59 »


ja, warum?
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Insokalle

Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #4 am: 16. Dezember 2012, 12:14:57 »

dann bringen Sie doch mal Licht in das Dunkel eines interessierten Nichtwissenden
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cleos

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Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #5 am: 16. Dezember 2012, 13:20:13 »

gemäß § 54 (3) Nr. 3 SGB können Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen, nicht gepfändet werden.

Zuständig ist gem. § 19 (1) Nr. 1 AO das Wohnsitzgericht zum Zeitpunkt der Antragstellung des Insolvenzantrages.
« Letzte Änderung: 16. Dezember 2012, 14:57:08 von cleos »
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Insokalle

Re: Rente wegen voller Erwerbsminderung - Grenzgänger -
« Antwort #6 am: 16. Dezember 2012, 15:56:55 »

Irgendwie bin ich nicht überzeugt und meine Frage nicht beantwortet.
Inwiefern § 54 SGB bei einer schweizer Rente Anwendung finden soll, erschließt sich mir bisher noch nicht.
Ich kenn zwar einen § 19 AO aber da steht ganz was anderes drin. Was für ein Gesetz mag hier wohl gemeint sein?

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