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Autor Thema: Rentenkasse beachtet Unterhaltspflicht nicht !  (Gelesen 1677 mal)

Molly

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Rentenkasse beachtet Unterhaltspflicht nicht !
« am: 12. November 2009, 14:46:29 »

Hallo,

heute kam Post von der Rentenversicherung meines Mannes. Brutto Rente 1.327,52. Monatlicher Zahlbetrag nach allen Abzügen 1.196,76. Abtreten soll er jetzt 143,50 . Angegeben bei der IV eine unterhaltspflichtige Tochter 20 Jahre 3 Ausbildungsjahr ( 630,- Euro).  Nach Anruf bei der Rentenversicherung kam die Auskunft sie müßten das zahlen was von IV gefordert wird, trotz Mitteilung von uns das eine unterhaltspflichtige Tochter zu beachten sei. Bei Anruf Inso- Gericht das selbe, IV sei zuständig. Das Problem die IV weiß von der Tochter und hat sie bei der Berechnung einfach außer Acht gelassen.

Wo kann ich jetzt Einspruch einlegen. Da Rentenversicherung am 1.12. jetzt 143,- Euro einfach abzieht. Wer entscheidet den jetzt über die Unterhaltspflicht ? Die Rentenversicherung sagt sie kümmere sich nicht darum und zahlt das was von IV gefordert wird.

Gruß Molly 
« Letzte Änderung: 12. November 2009, 19:03:52 von Molly »
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rookie

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Re: Rentenversicherung beachtet Unterhaltspflicht nicht !
« Antwort #1 am: 12. November 2009, 15:58:31 »

SCHRIFTLICH beim Insogericht beschweren.
Geburtsurkunde und Steuerkarte in Kopie beifügen.
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Insokalle

Re: Rentenkasse beachtet Unterhaltspflicht nicht !
« Antwort #2 am: 12. November 2009, 19:21:20 »

Es bedarf eines Beschlusses vom Insolvenzgericht, wenn der IV meint, Personen seien nicht mehr als unterhaltsberechtigt zu berücksichtigen. Ohne besagten Beschluss ist die Tochter als unterhaltsberechtigte Person zu berücksichtigen. Teilen Sie dies der RV mit.
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Molly

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Rentenkasse beachtet Unterhaltspflicht nicht !
« Antwort #3 am: 29. November 2009, 15:13:24 »

Hallo,

jetzt ist es also amtlich. Rentenauszahlung 970,- Euro. 143,40 wurden von der Rentenkasse also einbehalten und an die IV gezahlt. Trotz persönlicher Vorsprache dort  am 13. 11. und dem Versprechen sich vor der Auszhalung darum zu kümmern. Zur Sicherheit habe ich auch noch schriftlich widersprochen. Am 25.11. kam jetzt dieses Schreiben:

Sehr geehrter Herr ....

wir haben ihr Schreiben vom 13.11.2009 heute (also am 25.11.) an die Insolvernzwerwalterin geschickt und um Mitteilung gebeten, ob das Kind bei Ermittlung des pfandbaren Betrages berücksichtigt werden soll ???? :shock: (ich glaube die haben gar nichts verstanden) .
Sobald uns ein Antwortschreiben der IV vorliegt erhalten Sie weitere Mittteilung?

Wie ich es verstanden habe, haben die einfach mein Widerspruchsschreiben das an die Rentenkasse gerichtet war, einfach an die IV weitergeleitet. Dürfen die sowas überhaupt ?

Muß ich jetzt Widerspruch beim Gericht einlegen. Oder abwägen, da meine Tochter ja doch eine Ausbildungsvergütung von 600,- hat und das Gericht sowieso zu Gunsten der IV entscheidet ?

Gruß Molly 

:Hammer:http://
« Letzte Änderung: 30. November 2009, 21:21:32 von Molly »
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