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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Restschuldbefreiug  (Gelesen 3570 mal)

ukli

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Restschuldbefreiug
« am: 02. August 2016, 23:47:28 »

Hallo, ich bin seit Januar 2015 aus der IV, mit Restschuldbefreiung, im Jan. diesen Jahres war das 7. Jahr um. Kann jetzt noch die Restschulderteiluung angefochten werden, wenn Dinge bekannt werden, die gegen  IV Regeln, Bestimmungen verstoßen haben? Grüe ukli
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KarlPaul

Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #1 am: 03. August 2016, 07:19:27 »

Meine RSB war im Februar 2015. Ein Jahr danach sind alle Messen gesungen. Eine Aufhebung der RSB ist nicht mehr möglich. Sie wäre aber auch im dem Jahr nach der RSB nur noch sehr eingeschränkt möglich.
Fragst Du aus Neugier oder gibt es tatsächlich einen Antrag?  
« Letzte Änderung: 03. August 2016, 07:30:03 von KarlPaul »
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ukli

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Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #2 am: 03. August 2016, 18:31:34 »

Hallo, es gibt einen konkreten Anlaß, weshalb ich  nachgefragt habe, ob die Restschuldbefreiung nach 7 Jahren doch noch aufgehoben werden kann. Wir haben, aufgrund völlig falscher Annahmen, einen Schuldner bedient, idiotischer Weise, nämlich dadurch, dass wir die Tilgung für unser Haus einfach weiter bezahlt haben, da wir diesen Kredit nicht zur Insolvenz zählten. Das war falsch und hätte uns die Restschuldbefreiung kosten können. Allerdings wußten wir ja nicht, dass das falsch war.  Das haben wir erst jetzt erfahrn. Nun möchten wir sofort die Zahlungen an die Bank einstellen, sie auffordern,die Streichung im Grundbuch zu veranlasse und uns das bezahlte Geld zu erstatten. Wir wollten wissen, bevor wir das "Fass" aufmachen und zum Anwwalt gehen, ob das Ding nach hinten losgehen kann.
mit Grüßen ukli
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waldi

Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #3 am: 03. August 2016, 19:16:22 »

Zitat
wir die Tilgung für unser Haus einfach weiter bezahlt haben, da wir diesen Kredit nicht zur Insolvenz zählten.

Der Kredit als solches wurde mit in die Gläubigerliste genommen?
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ukli

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Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #4 am: 04. August 2016, 09:41:24 »

Hallo, ich denke schon; eine Gläubigerliste haben wir nie gesehen. Aber die Bank hat uns 2 mal, einmal nach ca 4 Jahren und einmal zum Schluß, jeweils eine Gutschrift gegeben, wegen Auschüttungen aus unseren geleisteten Zahlungen.
Gruß ukli
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #5 am: 04. August 2016, 11:54:03 »

"Nun möchten wir sofort die Zahlungen an die Bank einstellen, sie auffordern,die Streichung im Grundbuch zu veranlasse und uns das bezahlte Geld zu erstatten"

Ich denke das wird nicht funktionieren.

Die Rechte der Insolvenzgläubiger gegen Mitschuldner und Bürgen des Schuldners sowie die Rechte dieser Gläubiger aus einer zu ihrer Sicherung eingetragenen Vormerkung oder aus einem Recht, das im Insolvenzverfahren zur abgesonderten Befriedigung berechtigt, werden durch die Restschuldbefreiung nicht berührt.

Wird ein Gläubiger befriedigt, obwohl er auf Grund der Restschuldbefreiung keine Befriedigung zu beanspruchen hat, so begründet dies keine Pflicht zur Rückgewähr des Erlangten.
 
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eidechse

Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #6 am: 04. August 2016, 12:38:10 »

Sehe es genauso wie Feuerwald. Die Bank wird weder Zahlungen während der Insolvenz zurück erstatten und schon gar nicht muss sie Grundpfandrechte löschen. Das ergibt sich aus § 303 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 InsO.

Freut euch lieber, dass ihr das Haus noch habt. Zahlt weiter. Wenn ihr jetzt nämlich die Zahlungen einstellt, dann wird es automatisch zur Zwangsversteigerung kommen.
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ukli

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Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #7 am: 04. August 2016, 17:03:37 »

Hallo, wenn ich die Antwort von Feuerwald richtig verstanden habe, geht es um ein "Sonderrecht" der Gläubigerbank für den Hauskredit. Nun, uns ist nicht bekannt, ob es so ewas gegeben hat. Aus den Scheiben des Amtsgericht an uns geht es nicht hervor.
Wir haben vor 16 jahren das Haus an die Kinder übertragen, bei lebenslangem Wohnrecht. Deshalb ging es nicht in die Insol.masse. wurde nicht gepfändet und konnte deshalb auch nicht vermietet werden. Von einem Gläubiger wurde im Übergang zur Wohlverhaltensphase genau dies gefordert, die Vermietung des Hauses an Dritte. Das hat das Gericht abgelehnt, so dass die Verhältnise erhalten blieben. Grüße ukli
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eidechse

Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #8 am: 05. August 2016, 12:52:03 »

Zitat
geht es um ein "Sonderrecht" der Gläubigerbank für den Hauskredit. Nun, uns ist nicht bekannt, ob es so ewas gegeben hat.

Sie haben ja selbst von einer Löschung im Grundbuch geschrieben. Also wird es auch eine Grundschuld im Grundbuch geben. Alles andere wäre auch sehr seltsam für ein Immobiliendarlehen.

Zitat
Aus den Scheiben des Amtsgericht an uns geht es nicht hervor.

Muss es auch nicht.

Zitat
Wir haben vor 16 jahren das Haus an die Kinder übertragen, bei lebenslangem Wohnrecht. Deshalb ging es nicht in die Insol.masse. wurde nicht gepfändet und konnte deshalb auch nicht vermietet werden. Von einem Gläubiger wurde im Übergang zur Wohlverhaltensphase genau dies gefordert, die Vermietung des Hauses an Dritte. Das hat das Gericht abgelehnt, so dass die Verhältnise erhalten blieben.

Mit ist zwar nicht so ganz klar, bei welchem Gericht dieser Antrag gestellt wurde, aber das dürfte hier wohl nicht entscheidend sein.

Die Grundschuld bleibt so oder so als Sicherungsmittel erhalten, auch wenn diese an einem Gegenstand besteht, der nicht zur Insolvenzmasse zählte. Drittsicherheiten gehen erst recht nicht unter.

Sprich wenn jetzt die Zahlungen eingestellt werden, bleibt es bei demselben Ergebnis. Die Bank wird die Zwangsversteigerung in die Wege leiten und dann sind halt Ihre Kinder Ihr Eigentum am Haus los und Sie zudem das Wohnrecht.
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ukli

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Re: Restschuldbefreiug
« Antwort #9 am: 05. August 2016, 17:25:37 »

Danke für die guten Hinweis. Sie haben uns dazu gebracht, alle weiteren Überlegungen einzustellen und das Verfahren so zu lassen wie es ist.
Mit besten Dank ukli
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