Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doris 1 am 21. Januar 2014, 13:53:38
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Hallo!! :goodpost:
habe heute ein schreiben vom Amtsgericht erhalten
das sind für mich immer böhmische Dörfer :coffee:
In den Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiun erteilt
1) wann wird das Urteil Rechtskräftig?? :whistle:
2) werden alle Gerichtkosten-Treuhänderkosten aus den bei mir in den letzten Jahren gepfändeten Beträge bezahlt oder???
über antworten würde ich mich freuen
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Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss, Rechtskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 14 Tagen ein.
Ob noch Verfahrenskosten offen sind können Sie aus dem Schlussbericht des Treuhänders lesen.