Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: doris 1 am 21. Januar 2014, 13:53:38

Titel: Restschuldbefreiung
Beitrag von: doris 1 am 21. Januar 2014, 13:53:38
Hallo!! :goodpost:
habe heute ein schreiben vom Amtsgericht erhalten
das sind für mich immer böhmische Dörfer  :coffee:

In den Verfahren zur Erteilung der Restschuldbefreiung
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiun erteilt

1) wann wird das Urteil Rechtskräftig?? :whistle:

2) werden alle Gerichtkosten-Treuhänderkosten aus den bei mir in den letzten Jahren gepfändeten Beträge bezahlt  oder???

über antworten würde ich mich freuen
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Der_Alte am 21. Januar 2014, 17:16:13
Das ist kein Urteil, sondern ein Beschluss, Rechtskraft tritt nach Ablauf der Widerspruchsfrist von 14 Tagen ein.

Ob noch Verfahrenskosten offen sind können Sie aus dem Schlussbericht des Treuhänders lesen.