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Autor Thema: Restschuldbefreiung  (Gelesen 1996 mal)

Krull

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Restschuldbefreiung
« am: 28. Juli 2007, 14:31:01 »

Hallo,
Das Verfahren wurde nach Abhaltung des Schlusstermins aufgehoben stand 16 Juli 2002.
Bei 5 jähriger Wohlverhaltensperiode müsste ich jetzt die Restschuldbefreiung erlangen.
Aber siehe da, wieder wurde von meinem Gehalt  der Pfandbareteil einbehalten.
Meine frage wie lange noch,nimmt das kein Ende mehr.
Für Info ware ich dankbar.
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Feuerwald

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Re: Restschuldbefreiung
« Antwort #1 am: 28. Juli 2007, 15:17:53 »

Steht im Beschluss über die Ankündigung der Restschuldbefreiung
die Verkürzung von 7 auf 5 Jahre nach Art 107 EGInsO drin ?

Da gab/gibt es seit langem eine Diskussion bzgl. Beginn der Wohlverhaltensphase / Laufzeit der Abtretung mit der sog. Rechtskraft des Aufhebungsbeschluss. Zwischen  Verkündung des Aufhebungsbeschluss und der Rechtskraft können teils Monate liegen. Was nicht heißt, das sich die Laufzeit dadurch tatsächlich verschiebt. Bspw. Aufhebung nach §200 InsO a.F. Gegen diesen Beschluss war m.W. damals kein Rechtsmittel vorgesehen.

Da müsste ich selbst noch ein wenige nachlesen, lang her.

Gruss
Feuerwald
 
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