Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 13. Juni 2008, 21:26:19
-
Guten Abend zusammen
Im eigenen laufenden IV habe ich einen Titel gegen meine Exfrau wegen eines Zugewinnausgleichsanspruches vor Gericht erstritten. Meine Exfrau ist jedoch zahlungsunfähig und gegen sie wird demnächst ebenfalls ein IV eröffnet.
Nimmt dieser Titel an der RSB meiner Exfrau teil, sodass der Anspruch aus dem Titel zu keinem Zeitpunkt mehr realisiert werden kann?
Für Ihre Antworten danke ich schon im voraus.
Mfg
Rainer
-
m.E. -ja.
Sie oder ihr TH müßte diese Forderung zur Tabelle ihrer EX melden.
Wenn Sie vbuH anmelden und ev. per Gerichtsbeschluß bestätigt bekommen, wäre die Forderung von der RSB ausgenommen.
Bloß wegen Nichtausgleich des Zugewinns??? Ich kann mir da keinen Vorsatz vorstellen.
-
Guten Morgen Paps
danke für Ihre Antwort.
Der Titel zum Zugewinnausgleichsanspruch resultiert aus einer sogenannten Kontoplünderung, welche meine Exfrau vorgenommen hatte.
Gilt diese als unerlaubte Handlung, welche dann nicht an der RSB teilnehmen würde?
Wenn ja, dann ließe sich die Forderung m. E. erst realiesieren, wenn meine Exfrau durch Erbschaft zu Geld käme. Die Erbschaft wird sie jedoch klugerweise ausschlagen, um das Geld weder ihrem zukünftigen TH noch mir zukommen lassen zu müssen.
Sind meine Überlegungen richtig?
Wenn ja, macht es dann noch Sinn den Titel bei der zukünftigen Inso meiner Exfrau als Forderung aus unerlaubter Handlung anzumelden?
Für Ihre Antworten bedanke ich im voraus.
MfG
Rainer