Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rainer1411 am 19. November 2009, 11:48:19

Titel: Restschuldbefreiung
Beitrag von: rainer1411 am 19. November 2009, 11:48:19
Guten Tag zusammen

Meine Fragen sind folgende:

Nimmt die Darlehensschuld meiner Exfrau an meiner Restschuldbefreiung teil?
Weshalb geht die Gläubigerbank nicht gegen meine Exfrau vor?
Gibt es ggfls. Fristen bis wann die Bank das tun müsste?


Sachverhalt:

Seit 11/2007 ist mein Insoverfahren eröffnet. Meine Exfrau und ich konnten den Immobilienkredit nicht mehr bedienen. Wir sind beide Vertragspartner. Die Immobilie steht alleine auf meinem Namen im Grundbuch.
Nach Eröffnung der Inso wurde der Vertrag gekündigt.
Meine Exfrau hat kein Insoverfahren laufen. Sie wurde von der Gläubigerbank auch bisher nicht belangt, obwohl pfänbares Vermögen bei ihr vorhanden ist.
M.E. hat die Bank es bisher verschlafen gegen meine Exfrau vorzugehen. Eine andere Erklärung habe ich nicht.

rainer1411
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Feuerwald am 19. November 2009, 14:41:56
Nimmt die Darlehensschuld meiner Exfrau an meiner Restschuldbefreiung teil?

-> nein.

Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Paula41 am 19. November 2009, 15:10:28
Hallo,

na da höre ich da eine gewisse Boshaftigkeit zwischen den Zeilen.  :gruebel:

Mein Immobilienkredit ist nun seit gut einem Jahr gekündigt. Die Bank vollstreckt nach wie vor weder gegen mich noch gegen den 2. Schuldner. Die sind da wesentlich emotionsloser als Sie.

An Ihrer Stelle würde ich die Füße da auch 3 Jahre ganz still halten. Dann verjährt erst der Ausgleichsanspruch. Sie werden wohl nicht darüber streiten wollen, ob der auch unter die Restschuldbefreiung fällt, wenn er erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist.  :whistle:


Im übrigen könnte sich Ihre Ex auch mit der Bank geeinigt haben.

mfg
Paula41
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: rainer1411 am 20. November 2009, 02:58:53
Hallo Paula41

Nicht Boshaftigkeit, sondern Wut steckt zwischen den Zeilen.

Wenn Sie mit Ausgleichsanspruch den Zugewinn meinen , der verjährt bei mir im Februar 2010.

Es ist aber so, dass ich hier einen Anspruch habe und nicht meine Ex.

Sie meint, den könnte ich ja einklagen, wohlwissend, dass ich das eben nicht kann, weil  nur mein Insolvenzverwalter das Klagerecht dazu inne hat.
Was sie nicht zu wissen scheint ist, dass der Insolvenzverwalter auf dieses Recht verzichten kann und somit der Klageweg für mich frei wäre.

Er würde wohl auch verzichten, wenn ich ihn auf meinen Anspruch aufmerksam machen würde. Den Prozess würde er wohl gewinnen. Ich nehme aber an, dass meine Ex das Geld für sich gesichert hat und so bliebe er auf den Prozesskosten sitzen, und hätte somit die Insomasse verringert. Die Gläubiger würden sich sicherlich nicht freuen.

Ausserdem besteht die Gefahr, dass meine Ex dann ebenfalls Insolvenz anmelden würde.

Ich hingegen habe ein geringeres Prozessrisiko, da ich Prozesskostenhilfe erhalten würde.

Der gewonnene Prozess wäre für mich eine gewisse Genugtuung für das erlittene Unrecht.

MfG

rainer1411
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Paula41 am 20. November 2009, 10:10:11
Hallo,

ich verstehe schon recht gut.

Über den Zugewinn hatten wir beide schon einmal diskutiert.

Bei einseitig erfolgten Zahlungen auf einen Kredit mit gesamtschuldnerischer Haftung entsteht im Innenverhältnis ein Ausgleichsanspruch (§426 BGB). Zahlt also Ihre Ex den Restkredit von sagen wir mal 50T€, hat sie einen Ausgleichsanspruch von 25T€. Da dieser Anspruch erst nach Eröffnung des Verfahrens entstanden ist, könnte es auch mächtig dumm laufen.

Aber vielleicht bin ich auch nur zu vorsichtig. Ich hab auch immer nur gezahlt und bei den Sachen, wo ich mal was bekommen hätte, war ich zu friedfertig. (Mein Ex sieht das ganz sicher anders  :lollol:)

mfg
Paula41


Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 20. November 2009, 10:53:06
Der Anspruch auf Zugewinnausgleich ist beschränkt pfändbar, § 852 ZPO. Er gehört erst zur Insolvenzmasse, wenn er gerichtlich geltend gemacht oder durch Vertrag anerkannt wird. Vorher, also jetzt, noch nicht. 

Von dem Ausgleichanspruch droht überhaupt keine Gefahr, guckst du mal §§ 44 und 301 InsO. Alle andere wäre ja auch systemwidrig.
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: rainer1411 am 20. November 2009, 11:27:15
Hallo Insokalle

danke, insbesondere für den Hinweis auf die §§. Diese verstehe ich ebenso wie du. Es besteht nicht die von Paula angedeutete Gefahr.

Was mir nach wie vor noch nicht klar ist, gibt es eine Frist für die Gläubigerbank, bis wann sie die Forderung aus dem Immobiliendarlehensvertrag gegen meine Ex geltend machen muss?
Oder anders formuliert, wie lange kann meine Ex sich nicht in Sicherheit fühlen?

MfG

rainer1411

Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 20. November 2009, 17:52:15
Ich frage mich, ob das Darlehen auch gegenüber Ihrer Frau gekündigt wurde. Falls ja, würde ich von der normalen Verjährungsfrist ausgehen.
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: rainer1411 am 21. November 2009, 04:31:07
Hallo Insokalle

Wenn ich meinen Insoverwalter richtig verstehe, so hat er die Verträge gekündigt, was mich betrifft, nicht die Gläubigerbank.

Wenn ich die Gläubigerbank richtig verstehe, so besteht das Vertragsverhältnis zwischen ihr und meiner Ex weiterhin.

Warum sollte sich die Bank denn durch eine Kündigung in eine schlechtere Position bringen?
Titel: Re: Restschuldbefreiung
Beitrag von: Insokalle am 21. November 2009, 11:51:47
Ob die Position besser oder schlechter ist, weiß ich nicht.
Aber sie wird dann die Raten weiter zahlen müssen.