Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: beate202 am 28. Januar 2010, 19:54:36
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Hi Leute habe vom Amtsgericht eine Restschuldbefreiung angekündigt bekommen.
Meine frage ist ist die RSB die WVP???
Habe gestern den Steuerausgleich gemacht.
Oder bekommt der TH die Rückerstattung? :dntknw:
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Die Ankündigung der RSB läutet die WVP ein.
Es folgt noch der Aufhebungsbeschluss (§200 InsO).
Dann ist die WVP erreicht.