Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Nrw55 am 23. April 2011, 22:30:43

Titel: Restschuldbefreiung beim Insolvenz
Beitrag von: Nrw55 am 23. April 2011, 22:30:43
Hallo Liebe Freunde,

mir wurde im Jahre 2008 ein Insolvenzverfahren durch meine damalige Versicherung IKK eröffnet weil ich die Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlt habe.
Mein Insolvenzverwalter hat mich damals nicht gut beraten und es wurde auch keine Restschuldbefreiung für mich abgegeben. Das Insolvenzverfahren ist seitdem eröffnet und sämtliche Gläubiger haben sich beim Gericht auch angemeldet. Ich habe einige Monate nach der Eröffnung selbst einen Antrag auf Restschuldbefreiung gestellt doch der wurde mir abgelehnt mit dem Vermerk das dies nur 4 Wochen nach eröffnung geht.
Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch?
Ich kann ja nicht mein Lebenlang dafür haftbar sein oder?
Bitte um eine Lösung vielen dank im vorraus.


Gruß

Mike
Titel: Re: Restschuldbefreiung beim Insolvenz
Beitrag von: Feuerwald am 24. April 2011, 12:53:31
Mein Insolvenzverwalter hat mich damals nicht gut beraten

- es ist auch nciht die Aufgabe des Insolvenzverwalters zu beratern.
Sie können, wenn das Insolvenzverfahren beendet ist, prüfren, ob ein Eigenantrag auf ein erneutes Insolvenzverfahren Sinn macht und diesen Antrag diemal mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung verbinden.